Der nachfolgende Inhalt dieser Webseite wurde von einem Fachanwalt für Medienrecht geprüft.
Vorwort April 2024
“Es ist der 15. April 2024 und ich blicke ich auf ein Ereignis vom 05. November 2022 zurück, das nun fast anderthalb Jahre zurückliegt.
Als Geschädigter beginne ich langsam zu zweifeln, ob Deutschland wirklich ein Rechtsstaat ist.
In dem beschriebenen Vorfall wurden meine Familie und ich mit zahlreichen Vorurteilen konfrontiert und von den Beamten entsprechend schlecht behandelt.
Es ist enttäuschend, dass trotz unserer Bemühungen keine Behörde, kein einzelner Beamter und kein angeschriebener Politiker auf unsere Probleme reagiert hat, um Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Inzwischen haben mehrere Zollbeamte unabhängig voneinander Anzeigen gegen uns erstattet und versuchen, uns als Schuldige darzustellen. Obwohl sich die Aussagen in den Anzeigen widersprechen, scheint kein Richter oder Staatsanwalt Interesse daran zu haben, die Wahrheit der Aussagen zu überprüfen. Stattdessen wird meines Erachtens zugelassen, dass die Geschädigten zu Tätern gemacht werden sollen.
So behauptet einer der Beamten, ich hätte ihm an den Hals gefasst. Ich frage mich, weshalb es dann keine einzige Aufnahme der Sicherheitskamera des Flughafens Düsseldorf gibt, die eine solche Behauptung belegt.
Diese Erfahrung lässt mich daran zweifeln, ob Deutschland wirklich ein funktionierender Rechtsstaat ist. Stattdessen scheint es, dass Beamte geschützt werden, während das Volk im Stich gelassen wird.
Beobachtungen der Medien könnten den Eindruck verstärken, dass es um die Meinungsfreiheit in Deutschland nicht viel besser bestellt ist als in Ländern wie dem Iran und Russland. Ich möchte betonen, dass dies meine persönliche Beobachtung ist und ich mein im Grundgesetz verankertes Recht auf Meinungsfreiheit weiterhin ausüben werde.“
Die Polizisten und die Zollbeamten haben mir zum damaligen Zeitpunkt
verboten, die Handykamera-Aufnahmen, auf denen die Gewaltübergriffe auf
meine Frau und mich erkennbar sind, an die Medien oder meinen Rechtsanwalt
weiterzuleiten.
Wenn die verantwortlichen Behörden nicht ihren Pflichten nachkommen und den
Fall aufklären, obwohl die Mitarbeiter einen staatlichen Eid geleistet haben,
sehe ich mich in letzter Konsequenz veranlasst, das entsprechende
Dokumentationsmaterial in den einschlägigen sozialen Medien zu
veröffentlichen. Ich hoffe aber, dass die Gerechtigkeit auf anderem Wege greifen
wird.
Tumult am Düsseldorfer Flughafen: Düsseldorfer Flughafenzoll verliert die Kontrolle. Hochschwangere Frau, dreijähriges Kind, zwei herzkranke Rentnerinnen und Familienvater wegen einer Armbanduhr zwei Stunden festgehalten und unter Druck gesetzt
Es war Samstag, der 05.November 2022 kurz vor 20:00 Uhr. An der Ankunftskontrolle des Düsseldorfer Flughafens wurde eine deutsche Familie gerade durchgewunken, die von einer gemeinsamen Auslandsreise aus Dubai zurückkam. So wie 400 andere Passagiere auch. Nur konnten die Damen und der Herr und das kleine Mädchen zu diesem Zeitpunkt noch nicht ahnen, was in den nächsten Minuten und Stunden auf sie zukommen würde. Was von diesem Abend bleibt, ist ein Trauma für die ganze Familie, besonders für die kleine dreijährige Tochter und Enkelin.
Schwangere Frau rücksichtslos behandelt
Wenig später soll sich folgende Szene wie aus einem Krimi ereignet haben – der Herr erinnert sich: Drei bis vier Zollbeamte rissen die junge, schwangere Frau zu Boden, hielten ihr Handschellen vors Gesicht und drohten ihr: „Halt den Mund!“. Gleichzeitig gingen sie mit acht Beamten auf den Ehemann los, weil er dem ganzen Geschehen Einhalt gebieten wollte und den Beamten verboten hatte, seine schwangere Frau anzuschreien und anzufassen: „Ich habe den Beamten mehrfach gesagt, sie sollen meine Frau nicht anfassen, sie ist hochschwanger. Sie hatte ihnen sogar zwei Mal den Mutterpass zeigen wollen. Und trotzdem hat einer von ihnen – ein junger Beamter mit Brille – ihr die Hand weggeschlagen, als meine Frau ihnen auf ihrem Ausweis mit einem Finger den Wohnort in der Schweiz zeigen wollte (siehe Foto unten). Da habe ich mich sofort zwischen die Beamten und meine Frau gestellt, um sie vor weiteren Tätlichkeiten zu schützen. Die Beamten haben sie daraufhin ca. 10 Meter von mir weggezerrt und brutal zu Boden gezogen – rechte Seite, linke Seite und die Haut an den Armen verletzt. Während meine schwangere Frau weggezogen wurde, hat ihr eine dunkelhaarige Beamte mit Brille einen Arm fest um den Hals gelegt und versucht, ihr ein Bein zu stellen. Ein weißhaariger, ca. 55jähriger Zollbeamter ging mit dem Zeigefinger auf meine Frau los und versuchte, ihr den Mund zu verbieten, obwohl er eigentlich bis dahin nichts mit dem Vorfall zu tun hatte“, berichtet der Ehemann noch immer hörbar entsetzt. „Wie kann man auf eine wehrlose Frau losgehen und ihr so etwas antun? Und das auch noch mit vier Mann. Eine wehrlose schwangere Frau, die eine Fehlgeburt durch den Stress hätte erleiden können“, sagt er fassungslos.
Ehemann körperlich angegriffen
„Ich selbst wurde von ca. acht Mann in eine Ecke gequetscht. Sie haben sich mit ihren Knien und Fäusten auf mich gekniet, um sicher zu gehen, dass ich am Boden blieb. Dabei wurden sie gewalttätig und haben mich getreten. Das ist für mich ein klarer Fall von Körperverletzung und Freiheitsberaubung“, berichtet der Mann aufgewühlt. Zumal er nach 12 Operationen an einem Bein deutlich gehbehindert ist. „Aber die Beamten drehten den Spieß einfach um und riefen die Polizei, um gegen mich Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Dabei hatte ich ja nicht einmal ansatzweise die Chance, mich zu wehren. Ich lag am Boden und auf mir knieten die Zollbeamten“, berichtet er weiter. Außerdem sei er ohnehin durch die vielen Beinoperationen stark bewegungseingeschränkt. Die eingetroffenen Polizisten, mit denen sich der Zoll eigentlich absichern wollte, sollen vor Ort klipp und klar gesagt haben, dass das Verhalten der Zoll-Kollegen nicht angebracht war. „Während der Übergriffe haben meine Frau und ich lauthals um Hilfe geschrien, um alle verfügbaren Polizisten zu unserem Schutz hinzuzuholen, weil wir entsetzliche Angst hatten. Um uns selbst, aber noch viel mehr um unsere Tochter, Schwiegermutter, Mutter und Tante, von denen man uns getrennt hatte. Wir hatten die schlimmsten Befürchtungen, dass man ihnen vielleicht auch etwas antut“, erklärt uns der Geschädigte.
Kein Halt vor herzkranker Großmutter
Nach dem Übergriff auf die schwangere Frau und ihren gehbehinderten Mann sollen die Zollbeamten mit vier Personen auf die Schwiegermutter des Mannes losgegangen sein, um sich deren Pass zu holen (siehe Foto unten). „Sie zerrten an den Armen meiner Schwiegermutter herum, um ihr die Tasche aus der Hand zu reißen. Obwohl die 61-jährige panisch schrie, ließen die Zollbeamten nicht von ihr ab. Ich habe versucht, sie zu stoppen und habe gebrüllt: Das reicht jetzt. Asozialer geht es nicht mehr. Wie kann man mit vier Mann auf eine Frau draufgehen und ihr die Handtasche wegziehen. Was soll das?“ Besonders aggressiv habe sich eine Beamtin mit dunklem Haar und Brille gegenüber der Schwiegermutter aufgeführt. Es sei dieselbe Beamtin gewesen, die seiner schwangeren Frau die Arme fest um den Hals legte und ihr zwischen die Füße grätschte, um ihr ein Bein zu stellen und sie von ihrem Mann zu trennen und an eine Säule des Flughafens zu drängen. Ich habe die Polizei gebeten, der Situation Einhalt zu gebieten und die Zollbeamten von unserer Mutter abzubringen. Erst beim Eingreifen der Polizeibeamten ließen die Leute vom Zoll von der 61-jährigen ab und wurden von der Polizei weggeschickt. (s. Foto unten). „Es war eine so unfassbare Situation. Ich glaube, sie ist so komplett aus dem Ruder gelaufen, weil die Zollbeamten schnell gemerkt haben, dass wir nicht gegen das Gesetz verstoßen haben und sie sich mit ihrem Verhalten ein Eigentor geschossen haben“, ist der Geschädigte fest überzeugt. Schließlich dürfe seine Frau eine Uhr besitzen, die sie nachweislich an ihrem Wohnort Schweiz gekauft und versteuert hat. Und ihr Mann dürfe sie auch tragen, meint der Familienvater.
3-jährige Tochter muss alles mit ansehen
Mitten im chaotischen Geschehen: Die dreijährige Tochter des Paares, die alles mit ansehen musste, ohne es zu verstehen. Das Mädchen wurde schließlich von Weinkrämpfen geschüttelt, schrie vor Angst und schlief zum Ende hin auf einer Wartebank vor Erschöpfung auf dem Bauch liegend ein. Allein und ohne Betreuung (s. Fotos unten), weil man die Familie lange Zeit voneinander getrennt hatte.
Es gibt einen wichtigen Zeugen
Ob den Zollbeamten überhaupt bewusst war, dass es für diese Übergriffe und alles, was sich seit der Ankunft der Familie am Flughafen abspielte, eine ganz entscheidenden „Zeugin“ gibt? Die Sicherheitskamera direkt über der Kofferabfertigung am Ankunftsterminal! „Wenn der Zoll des Düsseldorfer Flughafens nichts zu verbergen hat, kann er die Aufnahmen ja guten Gewissens zur Verfügung stellen“, erklärt der Familienvater. Aber was war überhaupt passiert. Warum kam es zu diesen unglaublichen Übergriffen auf eine Schwangere und deren Familie? Der Familienvater erinnert sich.
Unter falschem Verdacht
„Das Ganze fing mit einer Kleinigkeit an. Wir gingen mit fünf Personen durch den Zoll: meine Schwiegermutter, ihre Schwester, meine Frau, meine Tochter und ich mit ca. acht Koffern allen voran“, berichtet der Betroffene. „Wir waren schon alle komplett durch die Kontrolle durch, da rannte ein Zollbeamter bis zum Ausgang hinter uns her und sagte mir, dass er mich kontrollieren will.“ Der Beamte hatte zunächst offenbar die restliche Familie übersehen und soll „Er hat von Anfang an mich im Visier gehabt und war überrascht, als er bemerkte, dass wir alle zusammengehören und auch meine kleine Tochter dabei war. Wir hatten alle den Eindruck, er wollte eigentlich nur mich und war dann irritiert beim Anblick meiner Familie und dem Kind. So als hätte er gedacht: oh der hat ja ein Kind, ist wohl doch kein Krimineller“, schildert der Geschädigte weiter. „Man hat mich für einen Schmuggler gehalten und entsprechend abfällig behandelt. Erst als die Beamten feststellten, dass es sich bei den vier weiteren Personen um meine Familie, also um meine Frau, meine Tochter, unsere Mutter und Tante handelte, wurden sie auch den Damen gegenüber herablassend und behandelten sie schließlich wie Kriminelle.“
Schweizer Uhr beschlagnahmt
Dann seien alle Gepäckstücke inklusive Handtaschen und Kinderkoffer durch den Scanner kontrolliert worden und es war alles ok. „Dann sagte der Beamte plötzlich zu mir: oh Sie haben ja eine Uhr an und fragte nach der Marke. Ich antwortete ihm und sagte, die Uhr gehört aber nicht mir, sondern meiner Frau. Daraufhin meinte der Zollbeamte, die Uhr muss hier verzollt werden, auch wenn Sie sie tragen und die Uhr in der Schweiz gekauft wurde. Sonst ist das illegale Einfuhr nach Deutschland“, berichtet uns der Betroffene weiter. Daraufhin wurde die Familie angewiesen, dem Zollbeamten zu folgen. Und dann sei der der ganze Stress losgegangen. Komischerweise hätten sich der Beamte und seine Kollegen nur auf die Uhr konzentriert, die der Geschädigte am Handgelenk trug. Alle anderen Schmuckstücke wie die viel teureren Rolex-Uhren, Ohrringe und Ringe der Frauen waren offensichtlich gleichgültig und sei irgendwie widersprüchlich. Der Betroffene fragt sich, nach welchem Prinzip die Zollbeamten kontrollieren. „Wir haben den Zollbeamten mindestens 25-mal erklärt, dass das die Uhr meiner Frau ist, sie in der Schweiz lebt und die Uhr dort deutlich teurer als in Deutschland rechtmäßig gekauft und versteuert hat. Meine Frau hatte auch angeboten, ihnen die Kaufpapiere, die in der Schweiz sind, jetzt sofort online zur Verfügung zu stellen, was die Beamten überhaupt nicht interessierte“, erklärt der Mann. Die ganze Tortur gegen die Familie dauerte nach Angaben des Familienvaters ganze zwei Stunden lang. So lange haben die Beamten nach Meinung der Mannes versucht, etwas gegen den Mann und seine Familie zu finden. Zwischendurch hätten sich die Zollbeamten immer wieder in ihr Büro zur Beratung zurückgezogen, was die Zeit immer wieder weiter hinauszog. Daraus wurden zwei lange Stunden, die für die 61jährige, herzkranke Schwiegermutter, ihre ebenfalls herzkranke 60-jährige Schwester, die im 4. Monat schwangere Frau, ihren Ehemann und vor allem für die 3-jährige Tochter zu einer unbeschreiblich unerträglichen Belastung wurden.
Kein Wasser für Schwangere und Herzkranke – unterlassene Hilfeleistung?
„Man hat uns ohne Rücksichtnahme und teilweise unter Anwendung von körperlicher Gewalt zwei Stunden lang festgehalten und ist uns massiv angegangen. Für nichts und wieder nichts. (Die Staatsanwaltschaft hat die gegen den Familienvater gestellten Anzeigen wegen Steuerhinterziehung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte übrigens kurz darauf eingestellt, berichtet er.) Wir haben das als Nötigung mit Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Behördenwillkür und Amtsmissbrauch empfunden“, erklärt uns der entsetzte Familienvater und erzählt weiter. Immer wieder habe der Familienvater darauf drängen müssen, dass endlich ein Rettungswagen für die Frauen gerufen wurde. Am Anfang hatte die 5-köpfige Gruppe noch drei kleine Wasserflaschen mit jeweils 150ml Wasser dabei, die aber nicht für alle in den zwei langen Stunden des Festhaltens durch den Zoll reichten. Der Zoll verweigerte dem Mann für das Kind und die Frauen Wasser zu besorgen. Dabei war die Schwiegermutter mittlerweile an ein Langzeit-EKG des eingetroffenen Rettungsdienstes angeschlossen. Sie war zuvor auf einer der Wartebänke zusammengesackt und man befürchtete, sie könnte einen Herzinfarkt erleiden, erinnert sich der Mann. „Nicht einer der Zollbeamten machte Anstalten, dem Kind und den Frauen ein Wasser zu holen. Das grenzte für uns fast schon an unterlassene Hilfeleistung.“ Die Zollbeamten ließen es zunächst nicht zu, dass der Notarzt und ein Rettungsteam die 61-jährige mit ins Krankenhaus nehmen wollten. Ein vierköpfiges Rettungsteam war auf Drängen des Familienvaters an den Ort gerufen worden, um zu sehen, wie es der Familie ging und ob sie die drei Frauen gegebenenfalls alle mit ins Hospital nehmen müssen – wegen der Herzerkrankungen und dem Schock, der für die Schwangere ebenfalls hätte schlimme Folgen haben können. Zum Schluss kamen sechs weitere Rettungskräfte dazu. Aber nach den tätlichen Übergriffen besonders auf ihre schwangere Tochter und aus Sorge um die Dreijährige wäre die Schwiegermutter wohl nicht in den Krankenwagen gegangen, meint der Familienvater. Den Wunsch, den Firmenanwalt des Familienvaters anzurufen und dazu zu holen, sollen ihm die Beamten seiner Meinung nach ausgeredet haben – jedes Mal mit dem vorgeschobenen Argument, dass es nicht lange dauern würde.
Von Anfang an und die gesamte Zeit über hätte er im 15-Minuten-Takt nach seinem Anwalt verlangt. Aber immer wieder hätten die Zollbeamten das verweigert, weil ja alles gleich erledigt sei. „Immer wieder haben sie uns hier quasi ausgetrickst und letztendlich belogen“ sagt der Familienvater, „wohl weil sie Zeit gewinnen wollten und wussten, dass ihr Verhalten nicht rechtens war. Daraus wurden unter dem Strich lange zwei Stunden, in der wir im 20-Minuten-Takt immer wieder gefragt hatte, wann es denn jetzt endlich vorbei sei und man gehen dürfe. Anstatt die Situation zu entschärfen, haben die Zollbeamten immer wieder provoziert und Stress gemacht, weil sie unbedingt etwas gegen uns finden wollte. Es war ihnen auch egal, dass meine Frau im vierten Monat schwanger ist und sich nicht aufregen darf, damit sie keine Fehlgeburt erleidet. Ich habe das immer und immer wieder gesagt und sie taten so, als ginge sie das überhaupt nichts an“, regt sich der Mann auch nachträglich auf. „Sie haben offensichtlich gehofft, doch noch etwas gegen uns zu finden und uns so lange dort zu behalten, um schließlich ihr Fehlverhalten rechtfertigen zu können – notfalls ohne Rücksicht auf Verluste“, ist sich der Familienvater sicher.
Polizei entschärft die Situation
Die Polizei, die gerufen wurde, war ruhig und wollte die Situation entschärfen. Sie fand das Verhalten der Kollegen vom Zoll offenbar unangemessen und hatte die Zollbeamten immerhin von der kranken Schwiegermutter abgebracht. „Und die Düsseldorfer Polizei hat auch dafür gesorgt, dass wir die Uhr am Schluss doch noch fotografieren durften. Der Zoll hatte das die gesamte Zeit strikt abgelehnt, obwohl die Uhr Eigentum meiner Frau ist“, erklärt der Geschädigte. Auch die Dienstausweise der Zollbeamten mit Dienstnummern und Namen durfte er nicht fotografieren. Die Pässe der jungen Frau und ihres Ehemanns haben die Zollbeamten dagegen die gesamte Zeit über bei sich gehalten und ihnen erklärt, dass gegen den Ehemann wegen Steuerhinterziehung ermittelt werden soll. „Und das, obwohl die Uhr nachweislich meiner Frau gehört, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, wo sie die Uhr ganz legal gekauft und versteuert hatte zu einem sehr viel höheren Preis als sie in Deutschland gekostet hätte. In den zwei Stunden und von Anfang an haben wir das den Zollbeamten mindestens 25 Mal erklärt. Aber sie wollten das einfach nicht hören und haben die Uhr beschlagnahmt“, erklärt der Betroffene kopfschüttelnd.
Dreijährige auf sich allein gestellt
Besonders betroffen ist der Familienvater auch immer noch davon, dass die Zollbeamten die Familie voneinander getrennt hielt und die dreijährige Tochter ohne angemessene Aufsicht aufgewühlt weinend hin- und herlief. Das Kind war ganz offensichtlich unter Schock und mit der Situation und den vielen fremden und zum Teil aggressiven Menschen völlig überfordert, berichtet der Mann. Auch das kann durch die Sicherheitskamera des Düsseldorfer Flughafens belegt werden, erhofft sich der Familienvater. Auf den Aufnahmen sollten auch seine vielen Versuche zu sehen sein, die Situation zu entzerren. Und auch seine vielfache Bitte sollte zu hören sein, endlich Ruhe zu geben für das Kind und die drei immer wieder zu Tränen gebrachten, gesundheitlich und seelisch stark angeschlagenen Frauen. „Wir waren so fertig mit den Nerven und erschöpft, dass wir gefühlt im 20-Minuten- Takt darum gebeten haben, uns endlich gehen zu lassen. Schließlich hatten die Beamten ja unsere Personalien n der Hand und auch nichts bei uns gefunden. Aber wir mussten bleiben – es war reine Schikane“, erklärt der Betroffene weiter. „So geht man nicht mit Menschen um!“
Spuk endet nach zwei langen Stunden
„Ich kann mich noch genau daran erinnern, dass die Zollbeamten zum Schluss gesagt haben, Sie bekommen Post von uns. Das hätten sie auch nach 10 Minuten sagen können und uns dieses Chaos ersparen können. Sie haben uns erst gehen lassen, als feststand, dass niemand von uns mehr in Krankenhaus wollte. Auch meine Schwiegermutter nicht, die die ganze Zeit über an ein EKG angeschlossen war. Erst dann durften wir weg – so als wäre es dem Zoll peinlich gewesen, wenn wir in die Rettungswagen eingestiegen wären und Zeugen das gesehen hätten. Oder die Presse schon an diesem Abend von den Vorfällen Wind bekommen hätte.“
Seelische und körperliche Verletzungen bleiben
Die 34-jährige schwangere Frau hat nicht nur einen Schock, sondern auch Sorge um ihre kleine Tochter und das Ungeborene davongetragen. Dazu kommen schmerzhafte Prellungen von dem Übergriff der Zollbeamten. Ihr Ehemann hat seit dem Übergriff massive Schmerzen am linken Fußgelenk und Hämatome am rechten Oberschenkel, sowie weitere Hämatome und Schürfwunden am Oberkörper (s. Fotos unten). Beide Sprunggelenke sind zuvor bereits 12 Mal operiert worden mit vier implantierten Schrauben. Wegen der letzten OP saß er 2021 ein halbes Jahr lang im Rollstuhl und seine Bewegung ist bis heute sichtbar eingeschränkt. Er kann es nicht begreifen, dass die Zollbeamten ihn trotzdem gewaltvoll zu Boden gestoßen und ihn offensichtlich an dem bereits versehrten linken Fußgelenk durch Tritte verletzt haben. Ein Facharzt, den er drei Tage später aufsuchte, bestätigt diese Vermutung des Geschädigten. Die ärztliche Diagnose ergab den Befund „Nach Tritt vor zwei Tagen Prellung am linken Sprunggelenk, eine Schürfwunde und ein Hämatom am rechten Oberschenkel“. (siehe Bild unten) „Aber, wer gegen eine schwangere Frau und eine herzkranke ältere Dame vorgeht, so wie die Zollbeamten in Düsseldorf, der nimmt auch keine Rücksicht auf Menschen mit einer Behinderung. Da fehlt es an Menschlichkeit, Anstand und Respekt“, macht sich der Geschäftsmann Luft.
Familie hofft auf Aufklärung durch die Sicherheitskamera
Wenn man die Aufnahmen der Sicherheitskamera am Düsseldorfer Flughafen freigeben würde, könnte man hoffentlich sehen, wie einer der Bundesgrenzschutzbeamten dem Familienvater auf den Knöchel getreten hat. Und vielleicht auch, dass der Kopf des Mannes durch einen über ihm knienden Zollbeamten am Boden fixiert wurde. Und man könnte auch sehen, ob die Schwangere und ihr Ehemann möglicherweise geschlagen wurden. „In dem Gemenge und der großen Sorge um Tochter, Mutter, Schwiegermutter und Tante war jeder von uns in Panik um die anderen und weniger mit sich selbst beschäftigt. Im Schock setzt ja auch das Schmerzempfinden des Menschen vorübergehend aus“, erklärt der Familienvater. Er fragt sich täglich, was die Beamten veranlasst hat, gegen seine schwangere Frau und ihn mit vier und acht Leuten gewalttätig zu werden. Und ob er irgendeinen Fehler gemacht haben könnte. Dabei hätten weder seine Frau noch er sich gewehrt.
Die nächste Flugreise: schon jetzt ein Albtraum
Es war einfach entsetzlich“, sagt der Familienvater rückblickend. Für die Eltern, Großmutter und Tante ist es jetzt auch ganz besonders wichtig zu wissen, was mit dem Kind in den zwei Stunden passiert ist, ob es vielleicht auch geschubst oder weggeschickt wurde. Auch hier erhoffen sich die Eltern Aufklärung durch die Sicherheitskamera. Denn zwei Tage nach dem Erlebnis beginnt das kleine Mädchen Fragen zu stellen und das Erlebte zu „verstehen“. Warum die Männer der Oma die Tasche wegreißen wollten und warum sie den Papa auf den Boden geworfen und ihm die Schuhe ausgezogen haben, will die Dreijährige zum Beispiel wissen, berichtet der Vater. Eltern und Großmutter suchen nach kindgerechten Antworten für die Fragen der Dreijährigen. Fragen, auf die sie allerdings selbst keine Antworten haben. Sie möchten sicher gehen, dass der Zoll in Zukunft Rücksicht auf Menschen nimmt. „Man muss sich das einmal vorstellen: Bei dem ganzen Geschehen waren ca. 12 Zollbeamte, sechs Polizisten, anfangs vier und zum Schluss 10 Sanitäter im Einsatz. Also 22 Beamte wegen einer Familie mit einem Kleinkind, die nichts Böses ahnend nach einer Geschäftsreise nach Hause nach Düsseldorf kommt und ohne Grund und urplötzlich in ein solches Fiasko verwickelt wird. Das Verhalten der Zollbeamten war wie im Wilden Westen, weil sich einer von ihnen profilieren wollte ohne Rücksicht auf unsere Gesundheit“, fasst der Geschäftsmann seine traumatischen Eindrücke zusammen. Auch die 61jährige Großmutter muss sich von dem Schock erholen. Während der zwei Stunden litt sie unter heftiger Atemnot, weil sie aus Stress hyperventiliert hat und einen gefährlich hohen Puls von 190 Schlägen pro Minute hatte und ihr aufgrund der Herzvorerkrankung, die sie schon seit Kindheit hat, ein Herzinfarkt drohte. Neben dem Schock durch dieses traumatische Erlebnis plagen massive Schlafstörungen und Albträume jeden einzelnen aus der Familie, berichtet der Familienvater. Wenige Tage nach diesen Ereignissen steht die nächste Auslandsreise für den Geschäftsmann aus Düsseldorf und seine Familie an – „Das ist schon jetzt ein Albtraum, nach all dem, was wir erleben mussten“, versichert er.
Drei Wochen später
Der Alltag ist mittlerweile zurückgekehrt, doch das Erlebte bleibt für den Familienvater und die Angehörigen unvergessen. Nach dem Schock, den die Betroffenen nach Angaben des Mannes erst einmal gemeinsam aufarbeiten mussten, möchte er nun aktiv werden und handeln. „Ich plane eine friedliche Demonstration am Düsseldorfer Flughafen, um den Sachverhalt aufzuklären“, berichtet er. „Ich möchte die Öffentlichkeit auf das Erlebte aufmerksam machen, um den Vorfall nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Ich erwarte eine Aufklärung seitens der Behörden für diesen für meine Familie und mich unerklärlichen Vorfall. Glücklicherweise leben wir in einer Demokratie und haben das Recht, öffentlich Fragen zu stellen“, erklärt er sein Vorhaben. Einen Termin für die Demonstration gebe es nach seinen Angaben derzeit noch nicht.

Bild links: Die 34-jährige deutet bei der
Beschlagnahmung ihrer in der Schweiz gekauften
Uhr auf ihren Schweizer Wohnsitz in ihrem Pass,
bevor ihr die Hand weggeschlagen wird.

Bild links: In diese Ecke wurde der Familienvater gedrängt und gewaltvoll zu Boden gebracht.
Bild rechts: Nicht nur seine Kleidung trägt deutliche Spuren von dem Übergriff davon. Die Hose weist einen Riss, ein Loch sowie starke
Verschmutzungen auf.




Bilder oben: Auch am Oberkörper des Mannes sind deutliche Spuren von Gewalt zu erkennen.

Bild links: Mehrere Zollbeamte versuchen der alten Dame die Handtasche zu entreißen, die sie krampfhaft an sich klammert. Angeblich um ihre Papiere zu kontrollieren, die sie nach Angaben des Familienvaters aber bereits eine dreiviertel Stunde zuvor überprüft hatten. Das sei ein reiner Widerspruch und besonders für die älteren Damen nicht nachzuvollziehen. Deshalb habe seine gesundheitlich angeschlagene Schwiegermutter die Tasche besonders gut festhalten wollen. Neben ihr sitzt ihre hilflose Schwester. Ihr Schwiegersohn (vorn im Bild) versucht vergeblich, durch lautes Zurufen die die Zöllner dazu zu bringen, von seiner Mutter abzulassen. Seine Schwiegermutter leidet an massiven Herzproblemen und ist durch Rettungssanitäter an ein EKG angeschlossen (rechts im Bild die Gerätschaft und der Koffer der Rettungskräfte). Erst, als der Familienvater die Polizei um Hilfe bittet, lassen die Zollbeamten von der herzkranken Frau ab.

Bild oben: An der Handtasche der Großmutter werden bei dem Übergriff die Nähte zerfetzt.

Bilder links und unten: Die kleine Enkelin ist ganz allein und muss mit ansehen, wie mehrere Zollbeamte der weinenden Großmutter die Handtasche entreißen wollen. Ihr Stofftier scheint ihr ein wenig Halt zu geben.


Bild oben: Auf diesem Bild sieht man noch einmal die vielen Beamten, wie sie die beiden älteren, verängstigten Damen im Rentenalter stehend eingekreist haben, gerade so, als ob Fluchtgefahr bestehen würde. Vorne im Bild der ältere, leitende Zollbeamte, ihm gegenüber die bereits mehrfach erwähnte Kollegin mit dunklem Haar und Brille, die zuvor die schwangere Ehefrau mit Gewalt an eine Säule des Flughafens gedrängt hatte.
Sämtliche Beamte sind so sehr mit sich selbst beschäftigt, dass sie dem kleinen Mädchen, dessen Kopf man im Vordergrund erkennen kann, keine Beachtung schenken und auch keinerlei Rücksicht auf das Kind nehmen. „Dass der leitende Beamte meiner verschreckten Tochter den Rücken zukehrt, sagt doch alles aus. Keiner der Beamten ist dem Mädchen gegenüber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Jeder einzelne Beamte hat in reinem Eigeninteresse gehandelt“, meint der Familienvater.

Bild links: Dem leitenden Zollbeamten (mit der Jacke mit der Aufschrift “ZOLL“) hatte der Familienvater nach eigenen Angaben mehrfach darum gebeten, sich die Aufnahmen der Sicherheitskameras anzusehen, die beweisen könnten, dass sich die Familie nichts hat zu Schulden kommen lassen und dass alle seine Kollegen sich wie im „Wilden Westen“ benommen hätten. Der leitende Beamte habe davon nichts hören wollen. Es sei ihm offenbar auch gleichgültig gewesen, dass zwei ältere Damen und die schwangere Ehefrau angegangen wurden.

Bild links: Einem Polizisten gelingt es schließlich, die Leute vom Zoll von der alten Dame wegzuholen, die anschließend versucht, sich auf einer Wartebank von den Strapazen auszuruhen. Der Puls der herzkranken 61-jährigen liegt mittlerweile bei besorgniserregenden 190 Schlägen pro Minute.
Bild unten: Die 3-jährige ist von der schrecklichen Aufregung und den aggressiven Menschen völlig überfordert. Von den Bildern und dem vielen Weinen fix und fertig, wird das kleine Mädchen am Ende ganz alleine, auf dem Bauch schlafend auf einer Wartebank des Flughafens wiedergefunden.


Von den Aufnahmen dieser Sicherheitskamera des Düsseldorfer Flughafens erhofft sich die geschädigte Familie Bilder, die den unerklärlichen Vorgang eindeutig belegen können.

Bild oben: Die Uhr wurde vom Bundesgrenzschutz beschlagnahmt, obwohl sie in der Schweiz legal gekauft und versteuert wurde.
Bild unten: Attest des behandelnden Facharztes über die Verletzungen des Betroffenen

Noch am selben Abend des 5. November 2022 haben vier der Beamten Anzeige gegen den Familienvater wegen „“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen“ gestellt. Ein Aktenauszug aus dem zwischenzeitlich eingestellten Ermittlungsverfahren enthält nach Auffassung des beschuldigten Familienvaters und seiner Frau Widersprüche, die sie nicht unkommentiert stehen lassen wollen. Die widersprüchlichen Textpassagen sind unterstrichen und mit Kommentaren der Familie versehen.
Die nur wenigen Bilder der Sicherheitskamera des Flughafens, die vom Zoll als Beweise vorgelegt wurden, sprechen für sich und liefern dem Beschuldigten und seiner Ehefrau weiteren Aufschluss über den tatsächlichen Ablauf des zweieinhalbstündigen Vorfalls. Die Betroffenen fragen sich allerdings, warum nicht weiteres, wichtiges Filmmaterial mit möglicherweise weiteren aufsclußreichen Details ausgewertet wurde und fordern die Möglichkeit, die gesamten Aufnahmen einsehen zu dürfen, um weitere Beweise des Vorfalls zu dokumentieren und das Geschehene als Familie persönlich zu verarbeiten.
Auszug aus der Ermittlungsakte:
Subjektiver Befund
Aussage der Zeugin (Ehefrau)
Die Zeugin machte nach erfolgter zeugenschaftlicher Belehrung durch die Beamtin U. folgende Angaben zum Sachverhalt:
Sie sei gemeinsam mit ihrer Familie, d.h. ihrem Ehemann, ihrer Tochter, ihrer Mutter und ihrer Tante gerade aus Dubai gelandet. Sie hätten gerade ihre Koffer am Gepäckband abgeholt, um anschließend den Sicherheitsbereich in Richtung des Ausgangs zu verlassen, als Beamte des Zolls das Gepäck der Familie hätten kontrollieren wollen.
Kommentar der Familie:
„Wir hatten bereits den Zollbereich verlassen, als ein Beamter plötzlich hinter uns herrannte.“
Die Beamten hätten die Zeugin und die Familie angesprochen und zu ihrer vergangenen Reise befragt. Als die Zeugin geantwortet habe, gerade aus Dubai eingereist zu sein, hätten die Beamten sie aufgefordert, ihre mitgeführten Koffer zwecks einer routinemäßigen Kontrolle zu öffnen. Dem sei die Zeugin nachgekommen. Nachdem die Zollbeamten keinerlei unerlaubten mitgeführten Gegenstände hätten feststellen können, sei ihr Mann auf seine Rolex, welche er am linken Handgelenk getragen habe, angesprochen worden.
Kommentar der Ehefrau:
„Wir haben im Gespräch von vorneherein klargestellt, dass es sich um meine Uhr handelt, die ich vor einiger Zeit in der Schweiz gekauft und dort ordnungsgemäß versteuert habe.“
Ihr Mann, der Beschuldigte, habe einem Zollmitarbeiter die Uhr und seinen Pass ausgehändigt. Die Zeugin habe auf Verlangen ebenfalls ihren Pass ausgehändigt. Der Zollmitarbeiter habe ihren Mann anschließend nach dem Erwerb der Uhr gefragt. Er habe wahrheitsgemäß geantwortet, dass die Zeugin die Uhr in der Schweiz erworben und sie ihm vor etwa einem Jahr geschenkt hatte.
Kommentar der Familie:
„Die Uhr ist kein Jahr alt und niemand hat behauptet, dass ich die Uhr meinem Mann geschenkt hätte. Es ist meine Uhr (Zeugin) und das haben wir von Anfang an klargestellt und mehrfach wiederholt. Das ist die Wahrheit und diese anderslautende „Aussage“ eine bloße Unterstellung! Übrigens hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige wegen Steuerhinterziehung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen meinen Mann wenig später eingestellt.“
Auf Nachfrage habe die Zeugin gegenüber den Zollbeamten geäußert, die Uhr bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht versteuert zu haben. Darauf habe der Zollbeamte den Eheleuten eröffnet, dass dies den Straftatbestand einer Steuerhinterziehung darstelle und die Uhr nun durch den Zoll beschlagnahmt werde.
Kommentar der Familie:
„Da haben sie sich aber schön was zusammengereimt. Das ist die Unwahrheit, weil wir von Anfang an klargestellt haben, dass das die Uhr meiner Frau ist, die sie in der Schweiz gekauft und rechtmäßig versteuert hat! Dass wir den Beamten das mehrfach erklärt haben, ist auch auf Videos zu sehen. Die Beamten waren kaum auskunftsbereit, sie waren nur daran interessiert, die Uhr sofort zu beschlagnahmen und haben uns gar nicht richtig zugehört, wie man dem Protokoll entnehmen kann. Aber schön, dass die Beamten das so darstellen, als hätten sie uns alles ausführlich erklärt. Das ist schlichtweg unwahr.“
Dabei sei er bei der Zeugin und dem Beschuldigten auf großes Unverständnis gestoßen. Die Zeugin habe die Uhr und ihren Pass zurückverlangt, da beides ihr Eigentum sei. Der Zollbeamte verneinte die Aushändigung und äußerte, dass die Zeugin die Uhr heute nicht wiedererlange. Der Beschuldigte habe daraufhin gefragt, ob er ein Foto oder Video von der Uhr fertigen könne, um den Ist-Zustand der Uhr zu dokumentieren und eventuell spätere Beschädigungen dokumentieren zu können. Auch dies habe der Zollbeamte verneint. Daraufhin habe die Zeugin nach der Uhr in den Händen des Zollbeamten gegriffen.
Kommentar der Zeugin:
„Zum einen habe ich so etwas nicht ausgesagt, weil es auch überhaupt nicht zutrifft. Ich habe keinerlei Körperkontakt zu dem Zollbeamten gehabt. Ich habe lediglich mit dem Finger aus angemessener Entfernung auf meinen Schweizer Aufenthaltstitel gedeutet. Daraufhin hat mir der Mann grundlos auf die Hände geschlagen und mich geschubst.
Der habe die Zeugin daraufhin weggeschubst, weshalb der Beschuldigte sich schützend zwischen die schwangere Zeugin und den Zollbeamten gestellt habe. Anschließend sei es zu einem Gerangel zwischen dem Beschuldigten und mehreren anwesenden Zollbeamten gekommen.
Kommentar der Zeugin:
Das ist falsch. Nachdem sich mein Mann schützend zwischen den Beamten und mich gestellt hat, stürzten sich mehrere Zollbeamte, federführend ein älterer weißhaariger Herr direkt auf ihn, drückten ihn weg, zerrten ihn zu Boden und drückten ihn mit mehreren Mann am Boden zwischen den Sitzbänken fest. Das ging so schnell und mit einer solchen Wucht, dass meinem Mann ein Schuh bei der Aktion weggeflogen ist. Das sieht man auch auf den noch folgenden Fotos in diesem Bericht. Ich selbst bin von drei
weiblichen Zollbeamten an eine Säule gedrängt worden, eine Beamtin hat ihre Arme von hinten um meinen Hals gelegt, meine Arme wurden fest weggedrückt und eine Zollbeamtin hat grundlos mit Handschellen gedroht, um ihre Macht zu demonstrieren. Ich hatte noch Tage später schmerzhafte Prellungen. Keiner der Beamten hat sich darum geschert, dass unsere kleine Tochter alles mit ansehen musste. Sie spricht uns darauf immer noch an. Sie hat ein Trauma davongetragen.“
Die Zollbeamten hätten den Beschuldigten geschubst und die Zeugin an ihren Armen und Schultern festgehalten. Dabei sei die Brieftasche der Zeugin aus ihrer offenen Handtasche gefallen. Drei weibliche Zollbeamtinnen hätten dann, trotz Bitten seitens der GED, mittels einfacher körperlicher Gewalt (festhalten und zurückdrängen) verhindert, dass die Zeugin ihre Brieftasche habe aufheben können. Trotz mehrfacher Hinweise des Beschuldigten und der Zeugin auf die Schwangerschaft der Zeugin hätten die Zollbeamtinnen nicht von der Zeugin abgelassen. Sie habe Videoaufnahmen der Kontrollsituation gefertigt, wolle diese jedoch für sich behalten und die den eingesetzten Polizeibeamten nicht zeigen.
Kommentar des Familienvaters:
„Meine Frau hat zu keiner Zeit Aufnahmen gemacht. Nur ich habe Teile des Geschehens auf dem Handy festgehalten. Auch das können die vollständigen Kameraaufnahmen des Flughafens mit Sicherheit belegen.“
Kommentar der Ehefrau und Zeugin:
„Die Polizistin, die die Anzeige gegen meinen Mann aufgenommen hat, haben wir zunächst nicht erwähnt, weil wir ihren Namen nicht kannten. PK M., die Beamtin, hat meinen Mann, als wir am Gepäckband 12standen, ununterbrochen provoziert und angeschrien, er solle den Mund halten und hat ihm gedroht, dass etwas passiere, sollte er nicht still sein. Wir werden die Beamtin ebenfalls anzeigen. Wir hatten den Eindruck, dass sie sich auf unsere Kosten gegenüber ihren Kollegen beweisen und wichtig machen wollte. Die ganze Wahrheit wird ans Licht kommen, wenn wir das zweistündige Filmmaterial einsehen können. Wir werden auch gegen die Polizistin Anzeige erstatten. Sie hatte sich meinem Mann gegenüber derart ablehnend, unsozial und anmaßend verhalten. Auch das kann die Sicherheitskamera beweisen. Am Schlimmsten aber ist es, dass sie uns falsche Aussagen in den Mund gelegt und zu Protokoll gegeben hat.“
Kommentar des Familienvaters:
„Die Polizistin hat mit ihrem aggressiv-demütigendem Verhalten versucht, mich mundtot zu machen. Sie hat mich vor meiner Familie und ihren Kollegen angeschrien und äußerst herablassend behandelt. Und bitte bedenken Sie, dass auch meine kleine dreijährige Tochter das alles mit ansehen und anhören musste. Selbst wenn sie nicht alles verstanden haben mag, war sie von der Lautstärke und Aggressivität der Beamten verschreckt und eingeschüchtert. Sie hat ein echtes Trauma davongetragen.“
Aussage des Beschuldigten (Familienvater)
Der Beschuldigte machte nach erfolgter zeugenschaftlicher Belehrung durch die Beamtin U. zunächst übereinstimmende Angaben zur Kontrollsituation. Währenddessen hätten sich die Beamten des Zolls wiederholt respektlos und übergriffig verhalten. Als seine Ehefrau, die Zeugin, versucht habe, die Uhr an sich zu nehmen, habe sie der Zollbeamte weggeschubst.
Kommentar des Familienvaters:
„Ich habe niemals gesagt, dass meine Frau ihre Uhr vom Zollbeamten an sich nehmen wollte. Das ist eine Lüge. Und ich hoffe, dass die deutsche Justiz diese ganze Sache aufklären wird, wie die Tatsachen in den Vernehmungen verdreht wurden und zugunsten des Zolls ausgelegt wurden. Hier werden mir Worte und Aussagen in den Mund gelegt, die von vorne bis hinten nicht stimmen oder frei erfunden wurden. Wenn man uns die Kameraaufnahmen zur Verfügung stellen würde, könnte man deutlich sehen, dass meine Frau nicht ein Mal versucht hat, die Uhr aus der Hand des Beamten zu nehmen. Die Uhr war von Anfang an in das Büro des Zolls an Band 12 untergebracht worden, bevor es überhaupt zu den Handgreiflichkeiten der Beamten auf meine Frau und mich gekommen war.“
Der Beschuldigte habe sich folglich schützend vor die Zeugin gestellt und den Zollbeamten auf Abstand und Vorsicht aufgrund der vorangeschrittenen Schwangerschaft der Zeugin gebeten. Dabei habe er niemanden geschlagen, sondern lediglich etwas zurückgedrängt. Daraufhin seien mehrere Beamte und Beamtinnen des Zoll aggressiv auf ihn und die Zeugin losgegangen und hätten beide festgehalten und voneinander getrennt. Auf Hinweise auf die Schwangerschaft der Zeugin habe kein Beamter reagiert.
Kommentar des Familienvaters:
„Die wenigen, im Protokoll gezeigten Kameraaufnahmen geben dieses aggressive Verhalten der Beamten wieder. Und auch der Umgang der Beamtinnen mit meiner schwangeren Frau, der man von hinten die Arme um den Hals legt, ihre eigenen Arme fest wegdrückt und augenscheinlich auch „ein Bein“ stellt, sprechen ihre eigene deutliche Sprache, dass meiner Bitte um Vorsicht mit meiner Frau in keiner Weise nachgekommen wurde. Im Gegenteil. Man hat uns wie Kriminelle behandelt und auf die Schwangerschaft meiner Frau keinerlei Rücksicht genommen. Ich hatte ernsthafte Sorge, dass ihr und dem Ungeborenen etwas hätte passieren können. Dass meine kleine Tochter das alles mit ansehen musste, macht uns heute noch alle tief betroffen.“
Für ihn seien die Maßnahmen hinsichtlich der Sicherstellung der Uhr und der vorangegangenen Durchsuchung des Gepäcks vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar, sondern willkürlich. Keiner der Beamten habe die Maßnahmen ruhig und für die Familie verständlich kommuniziert. Er habe ebenfalls Videoaufzeichnungen mittels seines Smartphones gefertigt.
Kommentar des Beschuldigten:
„Wir möchten klarstellen, dass nur ich, der Familienvater, Handyaufnahmen gemacht hat. Meine Frau hat keine einzige Aufnahme gemacht. Das werden die vollständigen Kameraaufnahmen des Flughafens auch beweisen können, wenn man sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Alles andere ist unwahr.“
Den eingesetzten Polizeibeamten wollte er die Aufnahmen jedoch nicht zeigen. Nach Aufforderung des Beschuldigten habe ein Mitarbeiter des Zolls einen RTW zur ärztlichen Versorgung der Zeugin verständigt.
Kommentar des Familienvaters:
„Die Polizei gibt nicht alles wieder, was ich im Zuge meiner Aussage gesagt habe, vor allem über das Fehlverhalten der Polizisten gegenüber meiner schwangeren Frau und auch in der Zeugenaussage meiner Frau fehlt dieser wichtige Passus. Die Polizistin hat offenbar nur das übernommen oder fälschlicherweise dazugefügt, was das Verhalten des Zolls nicht wiedergibt, so dass den Beamten kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.“
Aussage der Zeugin (Tante der Ehefrau)
Die Zeugin machte nach erfolgter zeugenschaftlicher Belehrung durch den Beamten M. folgende Angaben zum Sachverhalt:
Sie habe sich auf der Bank vor dem Zollschalter befunden und die Kontrollsituation nicht verfolgt. Sie sei erst auf die Situation aufmerksam geworden, als mehrere Zollbeamte auf ihre Nichte (Ehefrau) und den BES losgegangen seien. Den Grund dafür kenne sie nicht. Die Zollbeamten hätten sich jedoch äußerst aggressiv und rücksichtslos hinsichtlich der schwangeren Zeugin verhalten.
Auch sie habe das Geschehen mit ihrem Smartphone videografiert.
Kommentar der Familie:
„Unsere Tante hat zwar das ganze Geschehen verfolgt, aber gar nicht mit der Beamtin geredet, weil sie unter Schock stand. Auch das ist frei erfunden. Auch hier können die Kameraaufnahmen den entscheidenden Beweis liefern. Alles, was dort steht, zum Beispiel, dass unsere Tante den Grund für das Geschehene nicht kannte, ist also falsch wiedergegeben von der protokollführenden Polizistin.“
Aussage der Zeugin (Mutter der Ehefrau)
Die Zeugin, Mutter der schwangeren Ehefrau, konnte aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes und der Versorgung durch den RTW vor Ort keinerlei Angaben zum Sachverhalt machen.
Kommentar des Familienvaters:
„Das stimmt nicht. Sie hat das Verhalten des Zolls gegenüber ihrer schwangeren Tochter, ihres Schwiegersohns und ihrer selbst sehr wohl kritisiert. Ihre Aussage wurde aber erst gar nicht wiedergegeben.“
Aussagen der Zollbeamten
Die Aussagen sämtlicher beteiligten Zollbeamten werden gesondert durch den Zoll selbst gefertigt.
Objektiver Befund
Vor Ort wurde niemand verletzt. Die Zeuginnen (Ehefrau und ihre Mutter) wurden vor Ort durch die Besatzung des RTW ärztlich aufgrund der Schwangerschaft und einer Herzvorerkrankung versorgt.
Kommentar der Ehefrau:
„Ich habe schmerzhafte Prellungen davongetragen, die auf den massiven Druck zurückzuführen sind, den die Beamtinnen auf meine Arme ausgeübt hatten, um mich von meinem Mann in Richtung Säule zurückzudrängen. Mein Mann wurde mit Druck zu Boden und zwischen die Stühle gedrückt, sodass sein Schuh wegflog. Auf den von uns gezeigten Bildern sieht man deutliche Druck- oder Kratzspuren an seinem Oberkörper und offenbar wurde er auch von den Beamten am Fuß verletzt. Das Attest des behandelnden Arztes ist auch auf dieser Seite zu sehen. Meine Mutter, die unter einer Herzerkrankung leidet, hatte ausgelöst durch den massiven Stress, heftiges Herzrasen und musste von den, von meinem Mann geforderten und schließlich einberufenen Sanitätern behandelt werden. Die Aussage unter „objektiver Befund“ kann nicht so stehenbleiben. Das entspricht nicht den Tatsachen.“
Maßnahmen
Alle Geschädigten des Zolls stellten Strafantrag. Diese liegen dem Vorgang bei. Der 12/22 wurden zur Sachverhaltsklärung vor Ort hinzugezogen. Die Aufnahmen des Videoüberwachungssystems wurde durch die Sicherheitszentrale des Flughafens gesichert und durch den Nachtdienst dort abgeholt. Sie liegen dem Vorgang in Form einer CD bei.
Tatbericht des Hauptzollamts Düsseldorf zu LS – 880 / 2022
Am 05.11.2022 wurden unter anderem Reisende des Fluges EK 57 aus Dubai, VAE Landezeit um 18:44 in Düsseldorf, kontrolliert. Die Kontrollen erfolgten im Bereich der Abfertigungsstelle 2, gegenüber von Gepäckband 14. Gegen 19:15 Uhr wurden folgende Personen im grünen Ausgang, hinter dem Hinweisschild für anmeldefreie Waren, angehalten.
Kommentar der Familie:
„Wir hatten den Zollbereich bereits passiert, da rannte plötzlich ein Beamter hinter uns her.“
(danach werden der Familienvater S., seine Ehefrau B., ihre Mutter BT. und Tante P. genannt.) Darüber hinaus reiste augenscheinlich die Tochter der B. und des S. mit. S. führte das für eine Urlaubsreise übliche Gepäck mit sich. Der S. wurde zusammen mit seiner Familie zur Durchleuchtung des Gepäcks zum Röntgengerät gegenüber Gepäckband 14 gebeten. ZOS B. konnte keine Unregelmäßigkeiten auf dem Auswertungsbildschirm feststellen. Während der Kontrolle stellte ZOS B. fest, dass der S. eine hochwertige Uhr, augenscheinlich eine Rolex, am linken Handgelenk trug. Auf die Bitte, die Uhr zwecks einer Überprüfung abzulegen, händigte der S. die Uhr aus und gab weiter an, diese von seiner Frau als Geschenk bekommen zu haben.
Kommentar der Familie:
„Das hat niemand von uns behauptet. Wir haben stets wahrheitsgemäß gesagt und das immer wieder, dass die Uhr Eigentum meiner Frau ist und in der Schweiz gekauft und dort auch versteuert wurde.“
Daraufhin fragte ZOS B. die B, woher die Rolex stammt und wie viel sie dafür bezahlt habe. Die B. gab an, die Uhr vor etwa einem Jahr in der Schweiz erworben und etwa 15.000 € dafür bezahlt zu haben. Auf Nachfrage von ZOS B., ob die Uhr bei der Einfuhr nach Deutschland versteuert wurde und ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden könne, gab die B. an, die Uhr sei bereits in der Schweiz versteuert worden.
Kommentar der Betroffenen:
„Er hat mich all das nicht gefragt. Die Kommunikation hat so gar nicht stattgefunden.“
Zur Klärung des Sachverhalts wurde die Kontrolle in das Zollbüro gegenüber Gepäckband 12 verlegt. Auf dem Weg zum Zollbüro gab die B. nunmehr an, dass die Uhr ihr gehöre und ihr Mann diese lediglich getragen habe.
Kommentar der Familie:
„Dass die Uhr meiner Frau gehört, die sie in der Schweiz gekauft und versteuert hat, haben wir den Beamten von Anfang an gesagt. In unserer Kommunikation gab es keine Veränderung.
Wir waren in keinem Zollbüro. Der gesamte Vorfall war öffentlich und wir befanden uns in keinem Augenblick in einem Zollbüro. Das sehen Sie auch auf den wenigen Fotos 1-15, die zur Auswertung herangezogen wurden. Dort ist auch eine Augenzeugin des Geschehens zu sehen, die in heller Kleidung an dem Szenario durch die Halle an der Menschentraube vorbeigeht und in unsere Richtung schaut. Auch deshalb möchten wir die gesamte Videoaufzeichnung der Flughafenkamera sehen, um die Behauptung mit dem Zollbüro dokumentarisch widerlegen zu können.“
Aufgrund des zunächst glaubwürdig dargelegten Sachverhalts bzgl. der Herkunft der Uhr, bestand gegen den S, der Verdacht der Steuerhinterziehung gem. §§ 369, 370 AO durch die Nichtanmeldung einer Rolex aus Dubai, VAE in die BRD.
Kommentar der Familie:
„Wenn wir doch glaubwürdig waren hinsichtlich der wahrheitsgemäß geschilderten Herkunft der Uhr meiner Frau, worin begründet sich der plötzliche Sinneswandel der Zollbeamten? Musste man etwas finden, obwohl oder gerade weil es nichts zu finden gab?“
Die anschließende Belehrung durch ZOS B. wurde durch den S. durch mehrfach lautstarkes Dazwischenreden unterbrochen. Er begann derweil, die Maßnahme zu filmen. Während der Belehrung forderte die B. mehrfach die Herausgabe der Uhr. ZOS B. forderte aufgrund der zunehmend eskalierenden Situation weitere Beamte zur Unterstützung an. ZHSin E., ZHS N., ZHS S. und ZBI K. kamen daraufhin zur Maßnahme hinzu. ZHSin E. versuchte die Situation zu deeskalieren und dem S. und der B. den Sachverhalt zu erläutern.
Kommentar der Familie:
„Die Situation eskalierte, nachdem meiner Frau die Hand weggeschlagen und sie vom Zollbeamten geschubst wurde. Ich bin daraufhin zu meiner Frau gegangen, habe sie von hinten an der Schulter gefasst und stellte mich zwischen sie und den Beamten, um meine schwangere Frau nach dem Schlag auf ihre Hand und dem Schubsen vor weiteren Schlägen und Handgreiflichkeiten zu schützen. Danach ging mir der ältere Beamte mit weißem Haar direkt mit den Händen an den Hals und drängte mich mit sichtbar aggressivem Gesichtsausdruck nach hinten (zu sehen auf den nachfolgenden Bildern 4 – 6). Vier weitere Beamte und Beamtinnen kamen dazu und beteiligten sich an dem Übergriff auf mich und drängten mich gewaltsam zu Boden. Da hat niemand von den Damen und Herren versucht zu deeskalieren, sondern im Gegenteil zu provozieren!“
B. forderte derweil erneut die Ausgabe ihres Ausweisdokuments sowie der Uhr und kündigte an, sich die Gegenstände zurückzuholen. Daraufhin ging sie auf ZOS B. zu und griff nach dem schweizerischen Aufenthaltstitel und der Uhr.
Kommentar der Betroffenen:
„Ich habe auf meinen Aufenthaltstitel mit dem Finger in gebührendem Abstand zu dem Beamten gezeigt. Es gab meinerseits keinerlei Körperkontakt und ich hatte nicht vor und auch nicht angekündigt, ihm etwas aus der Hand nehmen zu wollen.“
ZOS B. trat einen Schritt zurück und forderte die B. mit einer deutlichen Handbewegung sowie verbal auf, nicht näher zu treten.
Kommentar der Betroffenen:
„Was meinen sie mit deutliche Handbewegung? Der Beamte hat mir meine Hand weggeschlagen und mich geschubst.“
Der S. brüllte, dass die B. schwanger sei und ging zielstrebig auf den ZOS B. zu. ZHS S. forderte den S. auf, stehen zu bleiben und ging dazwischen.
Kommentar des Familienvaters:
„Ich bin auf meine Frau zugegangen, habe sie leicht an der Schulter berührt, um mich schützend zwischen sie und den Beamten zu stellen. Daraufhin wurde ich von einem anderen, älteren, weißhaarigen Beamten an Brust und Hals gefasst und mit sehr aggressivem Gesichtsausdruck nach hinten weggedrängt. Weitere Beamte kamen hinzu, um ihn bei der Aktion zu unterstützen und mich mit massivem Druck zu Boden zu bringen. Das Szenario ist auf den Bildern des Protokolls sehr gut zu erkennen und widerspricht den hiesigen Angaben im Bericht.“
Auf weitere Anforderung über Funk, stießen die Beamten ZOSin R., ZHS P., ZAI S., Zlin K. und ZHSin Z. zur Maßnahme dazu. Trotz mehrfacher Aufforderung sich zu beruhigen und zurückzutreten, leistete der S. weiterhin Widerstand gegen die Beamten.
Kommentar des Familienvaters und seiner Frau:
„Ich habe keinen Widerstand geleistet. Das wäre ohnehin nicht möglich gewesen bei der Anzahl von Beamten, die mich zu Boden brachten. Auch hat niemand versucht, etwas zu beschwichtigen oder zu beruhigen. Das ging alles in Sekundenschnelle und auf sehr aggressive Weise ab.
Als sie meinen Mann zu Boden drückten, erfolgte das mit einer solchen Wucht, dass sein Schnürschuh weggeflogen ist. Wenn es mehr Bilder der Sicherheitskamera öffentlich anzusehen gäbe, würden auch diese Details zu sehen sein, die die richtige Abfolge des Geschehens und sein ganzes Ausmaß anzeigen würden. Bitte schauen Sie sich auch die Fotos Nr. 12 bis 15 an, wie mein Mann bewegungslos und ohne jeden Widerstand zu leisten auf dem Boden ausharren muss, während man ihn an den Schultern herunterdrückt.“
Dabei wies er die Mitreisenden (die P. und die BT.) lautstark an, die Maßnahme zu filmen. Diese folgten dem Aufruf und filmten die Maßnahme mit ihren Smartphones. S. kündigte in diesem Zusammenhang an, dass die gemachten Aufnahmen „ins Fernsehen kommen würden“. ZHSin E. machte alle Beteiligten darauf aufmerksam, dass die Veröffentlichung der gemachten Filmaufnahmen eine Straftat darstellt. Schließlich wurde der S. mittels körperlicher Gewalt durch die Beamten zu Boden gebracht.
Kommentar der Betroffenen:
„Dieser Bericht spielt auf Zeit. Dabei ging alles ganz schnell, weil die Beamten kurzentschlossen reagierten und mich binnen Sekunden auf den Boden drückten. Erstaunlicherweise geben Sie im Bericht immerhin an, dass das mittels körperlicher Gewalt ihrerseits geschah. Sowohl ich als auch meine Frau wurden an den Hals gefasst – man hat uns später bestätigt, dass das Vollstreckungsbeamten nicht erlaubt ist. Sie dürfen nicht an Hals und Wirbelsäule Druck ausüben. Nicht bei einer Schwangeren und auch an keinem anderen Menschen. Sollte das amtsmißbräuchliches Verhalten der Beamten sein? Auch diesbezüglich wäre es wichtig, das vollständige Filmmaterial einsehen zu können.“
Damit die sichergestellten Gegenstände nicht zu Schaden kommen, verbrachte ZOS B. diese in die abliegende Geldannahmestelle.
Kommentar der Familie:
„Auch der Aufenthaltstitel meiner Frau wurde sichergestellt und weggebracht.“
Währenddessen versuchten ZHSin E., ZHSin Z. und Zlin K.die aufgebrachte und laut schreiende B. zu beruhigen. Da die B. mehrfach zu ihrem am Boden liegenden Ehemann eilen wollte, wurde sie durch die Beamten zurückgehalten. B. lag zu keinem Zeitpunkt am Boden.
Kommentar der Ehefrau:
„Mein Geldbeutel lag auf dem Boden. Ich wollte sichergehen, dass er nicht geklaut wird. Wir hielten uns ja die gesamte Zeit über in einer Halle mit Publikumsverkehr auf und da hätte jeder nach der Börse greifen und sie mitnehmen können. Die Beamtinnen hinderten mich daran, auf den Geldbeutel zuzugehen und ihn aufzuheben.
Mein Mann hat die tumultartige Szene per Film festgehalten und am Schluss sieht man auch, wie meine Geldbörse dabei zu Boden fällt. Mein Mann hat sie später gefunden und aufgehoben. Die Beamten hatten sich nicht einmal die Mühe gemacht, mir das aufzuheben und zurückzugeben. Auf der Geldbörse waren auch deutlich weiße Fußabdrücke der Beamten zu erkennen und das Leder war verzogen. Sollte die Staatsanwaltschaft die Aufnahmen meines Mannes beschlagnahmen, hätte sie mit dem Film ein weiteres Indiz dafür, wie aggressiv die Beamten auf uns reagiert haben und dass sie auch keine Rücksicht auf unsere dreijährige Tochter genommen haben, die im Hintergrund laut und völlig panisch `Papa, Papa´ schrie.“

Die BT. Und die P. erhoben sich währenddessen zeitgleich von den Stühlen, legten sich seitlich auf den Boden und filmten die Maßnahme nun von dort. Dabei riefen sie lautstark, ohne ersichtlichen Grund und Einfluss der Beamten „Aua, Aua, Aua“.
Kommentar der Familie:
„Das ist eine Lüge! Soll damit unterstellt werden, dass die beiden älteren Damen Simulantinnen sind, weil später der Rettungswagen gerufen werden musste? Und wie ideenreich ist diese Aussage eigentlich, wenn man bedenkt, dass beide Damen im Rentenalter sind, an Herzerkrankungen leiden und an altersbedingten Knieproblemen. Wieso sollten sich die beiden auf den Boden legen, um dann möglicherweise nicht mehr aufstehen zu können?“
Der S. gab nach einiger Zeit an, sich nun beruhigen zu wollen. Von einer Fesselung wurde daher abgesehen und ihm wurde gestattet sich wieder aufzurichten.
ZAR K. alarmierte aufgrund des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der gemachten Ankündigung der Veröffentlichung der gemachten Bild und Tonaufnahmen, die Landespolizei zwecks Anzeigenaufnahme.
Kommentar der Familie:
„Mein Mann hat keinen Widerstand geleistet. Er wurde von mehreren Beamten zu Boden gedrückt und dort festgehalten, ohne sich wehren zu können. Außerdem heißt es hier doch in dem Bericht, dass mein Mann ruhig war und ihm gestattet wurde, sich aufzurichten. Das ist doch sehr widersprüchlich, dennoch die Polizei einzuschalten wegen Widerstands. Das fehlende Filmmaterial könnte Aufschluss geben!“
S. forderte nunmehr medizinische Hilfe für die B. an. ZHS P. forderte daher gegen 19:44 Uhr einen Rettungswagen an. Dieser traf um 19:48 Uhr ein und untersuchte daraufhin die B. sowie die BT., da diese zwischenzeitlich über Beschwerden klagte.
Nach Eintreffen der Landespolizei wurde der Sachverhalt durch die ZHSin E. kurz geschildert. Daraufhin wurden die Personalien der beteiligten Zollbeamten durch die Landespolizei aufgenommen, sowie der S. und die B. befragt. Dabei gab der S. an, die gemachten Filmaufnahmen bereits an zwei Journalistinnen gesendet zu haben.
Kommentar der Familie:
„Das ist nicht wahr! Das habe ich weder behauptet, noch getan.“
Im weiteren Verlauf wurden ZOS B. und ZI Z. ebenfalls durch die Landespolizei zum Sachverhalt befragt. Während der Maßnahmen wurde die BT mehrfach aufgefordert, sich auszuweisen. Dieser Aufforderung kam die BT. zu keinem Zeitpunkt nach. Schließlich wurde die BT. durch die ZHSin E. erneut aufgefordert ihre Ausweisdokumente herauszugeben, da dies sonst mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden könnte.
Kommentar der Familie:
„Die Beamtin hat mit Gewalt versucht, die Tasche meiner Mutter an sich zu reißen. Die Beamtin war die ganze Zeit über sehr aggressiv. Meine Mutter hatte Herzrasen, da sie unter einer Herzschwäche leidet und sie das Geschehene so sehr aufgeregt hat. Der Rettungsdienst kümmerte sich um sie. Das war der Beamtin aber egal und sie wollte ihren Willen um jeden Preis durchsetzen.“
Da die Situation erneut zu eskalieren drohte, wurde von der Durchsetzung der Maßnahme abgesehen, da die Personalien festgestellt werden konnten.
Kommentar der Familie:
„Es war unglaublich, wie mit unserer Mutter umgegangen wurde. „Die Beamtin mit dunklem Haar und Brille, die meiner Frau zuvor ein Bein gestellt und den Arm fest um den Hals gelegt hatte, ging besonders unsanft mit unserer Mutter um. Einem der Polizeibeamten gelang es schließlich, die Situation zu entzerren und die Zollbeamten von der alten Damen abzubringen.“
Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, wurde der S. durch die hinzugerufenen Landespolizisten erneut befragt. Da er die anfängliche Einleitung des Steuerstrafverfahrens, sowie die Belehrung unterbrochen hatte, konnte dies nun im Beisein der Landespolizei erfolgen. Dabei unterbrach er jedoch mehrfach die Belehrung. Auf Nachfrage, ob er die Belehrung verstanden habe, gab dieser immer wieder an, dass er verstanden habe, dass ihm etwas unterstellt werde.
S. wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern. Er verweigerte die Unterschrift auf den gefertigten Unterlagen. Eine Mehrausfertigung des Sicherstellungsprotokolls wurde ihm ausgehändigt.
Kommentar der Ehefrau:
„Weil ich es klären wollte. Es ist meine Uhr, mein Mann trug sie lediglich am Handgelenk. Warum wurde auch mein Schweizer Aufenthaltstitel über zwei Stunden festgehalten? Und warum ist mir nichts ausgehändigt worden? Diese Fragen können wir nicht durch das Kameramaterial klären lassen, die Erklärung sind uns die Zollbeamten schuldig. Im Übrigen versuchen die Aussagen, meinen Mann als Querulant abzustempeln.“
Darüber hinaus wurde ihm gestattet Fotos von der beschlagnahmten Uhr zu fertigen.
Kommentar des Familienvaters:
„Dafür hat die Düsseldorfer Polizei gesorgt, dass wir die Uhr am Schluss doch noch fotografieren durften. Der Zoll hatte das die gesamte Zeit strikt abgelehnt, obwohl die Uhr Eigentum meiner Frau ist.
Im Anschluss konnten die Reisenden um 20:55 Uhr fortsetzen. Eine medizinische Behandlung durch die medizinischen Rettungskräfte war laut Aussage der Reisenden nicht mehr nötig.
Kommentar der Familie:
„„Die Zeitangabe ist falsch. Um 20:54 Uhr hatte mein Mann erst Gelegenheit, die beschlagnahmte Uhr unter Aufsicht eines Zollbeamten zu fotografieren, wie das Bild unter unserem Kommentar beweist! Gehen durften wir erst eine Viertel- oder halbe Stunde später – also weit nach 21:00 Uhr. Unsere Tochter war abseits auf einer Wartebank mit ihrem Stofftier im Arm alleine eingeschlafen und wir wollten nur noch nach Hause. Wir wollten keine Minute länger als nötig in dieser Flughafenhalle verbringen.
Die Rettungskräfte hatten sich bereits um unsere Mutter gekümmert. Wir standen alle unter Schock und waren fix und fertig.“
Die Rolex wurde unter (…) beschlagnahmt und in der Zollzahlstelle eingeliefert.
ZI Z. war während der gesamten Maßnahme als Sicherungsbeamter anwesend.
Durch die Beamten ZOS B., ZHS N., ZHSin E., ZI Z., Zlin K., ZAI S., ZOSin Rust und ZHSin Z. wurde bei der Landespolizei Strafantrag wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB sowie wegen des Verstoßes gegen § 33 KunstUrhG gestellt. Eine Ausfertigung dieses Tatberichts wurde an die Polizeiwache Düsseldorf weitergeleitet.
Für den Bericht ZOS B.


(Bilder oben: Aufnahmen des Familienvaters von der beschlagnahmten Rolex seiner Frau. Hier deutlich lesbar die Uhrzeit der Aufnahme um 20:54 Uhr.)
Kameraauswertebericht
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen
Die durch den Flughafen zur Verfügung gestellten Kameraaufzeichnungen wurden durch den Unterzeichner gesichtet und ausgewertet. Auf dem Datenträger befinden sich Aufnahmen von einer Überwachungskamera, welche den Bereich zwischen dem Zollbereich und dem Gepäckband 12 aufnimmt. Auf dem Datenträger ist der Beschuldigte und die Zeugin B. deutlich zu identifizieren. Die Tathandlung kann augenscheinlich anhand der Kameraauswertung nicht eindeutig festgestellt werden, schließt aber die Sachverhaltsschilderungen im Anzeigenvortrag nicht aus.
Kommentar der Familie:
„Warum wird bei einer solchen Auswertung kein zweiter Kollege oder ein unabhängiger Dritter hinzugezogen, der nicht in den Vorfall involviert war und objektiv an die Sache herangeht? Wir wünschten uns für solche Ereignisse ein Vieraugen-Prinzip, denn es fehlen unseres Erachtens viele Filmaufnahmen, die unsere Wahrnehmung bestätigen würden Vielleicht werden ja deshalb nur 15 Aufnahmen gezeigt, um die Schilderungen der Beamten zu unterstreichen und anderslautende Details wegzulassen? Und dennoch enthalten auch diese wenigen Bilder aussagekräftige Details, die unsere Aussagen bestätigen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeigen gegen mich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Steuerhinterziehung in übrigen fallen lassen, wahrscheinlich, weil sie die Widersprüchlichkeiten in den Berichten selbst entdeckt hat und die Anschuldigungen für haltlos hält. Zum Glück habe ich selbst Aufnahmen mit anderslautenden Details und den korrekten Uhrzeiten an jenem Abend gemacht und alles rechtzeitig dokumentiert, sodass die Wahrheit eine Chance hat.“
1. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte (mit rotem Pfeil markiert) steht hinter seiner Frau B., diese ist gleichzeitig Zeugin. Zeugin B. kommuniziert augenscheinlich mit den einschreitenden Zollbeamten.
2. Bildschirmaufnahme

Nach einem Schritt der Zeugin B. auf die Zollbeamten zu greift der Beschuldigte die Schulter der Zeugin B.
Kommentar des Familienvaters:
„Nachdem die Hand meiner Frau weggeschlagen und sie geschubst wurde, bin ich auf meine Frau zugegangen, habe sie an die Schulter gefasst, um mich vor sie zu stellen, um sie vor weiteren Schlägen und Handgreiflichkeiten zu schützen.“
3. Bildschirmaufnahme

Daraufhin drängt der Beschuldigte sich zwischen die Zeugin B. und die einschreitenden Zollbeamten.
Kommentar des Familienvaters:
„Jeder verantwortliche Mann hätte sich aus Sorge schützend vor seine schwangere Frau gestellt, wenn er hätte mit ansehen müssen, dass ein Beamter ihr gegenüber handgreiflich wird und sie schlägt. Das ist menschlich.“
4. Bildschirmaufnahme

Unmittelbar danach wird der Beschuldigte durch mehrere Zollbeamte nach hinten gedrängt und versucht sich augenscheinlich dagegen zu sperren.
Kommentar des Familienvaters:
„Ich wollte meine Frau schützen und hatte allen Grund dazu, sollte aber mit körperlichem Einsatz gleich mehrere Beamte weggedrängt und daran gehindert werden. Ich habe mich nicht zur Wehr gesetzt. Sehen Sie sich meine herabhängenden Arme an. Hätte ich mich gesperrt, wären wohl meine Arme reflexartig zum Einsatz gekommen. Deren Haltung spricht aber eine ganz andere Sprache. Sie befinden sich vom Körper nach unten abstehend und versuchen, das Gelichgewicht zu halten. Ich weiß wirklich nicht, was für eine Wahrnehmung die Beamten von meiner eindeutigen Körpersprache haben.“
5. Bildschirmaufnahme

Der Zollbeamte versucht den Beschuldigten augenscheinlich durch taktile Impulse zu beruhigen.
Kommentar der Familie:
„Es waren grundlose Handgreiflichkeiten der Beamten. Von taktilen Impulsen zur Beruhigung kann nicht die Rede sein. Die Hände des älteren Beamten befinden sich auf meinen Schultern, die rechte Hand unmittelbar an meinem Hals, um mich gewaltsam nach hinten zu drängen. Das sieht man doch auf den nachfolgenden Bildern. Was bitte ist das für eine Wahrnehmung eines Menschen, der hier von „taktilen Impulsen“ spricht? Ich habe das alles und auch den weiteren Verlauf dieser aggressiven gewalttätigen Aktion ohne Gegenwehr über mich ergehen lassen, um meine Frau vor weiteren Schlägen und Übergriffen der Beamten zu schützen.“
6. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte wehrt sich augenscheinlich gegen die Maßnahme. Dabei drängt der Zollbeamte diesen weiterhin zurück. Die Zeugin B. versucht sich zwischen den Beamten und den Beschuldigten zu bringen.
Kommentar der Ehefrau:
„Der ältere Beamte war unglaublich aggressiv. Ich hatte versucht, mit ihm Blickkontakt aufzunehmen, damit er von meinem Mann ablässt. Der Beamte sah mich nicht an, er drängte meinen Mann weiter nach hinten – beide Hände auf seinen Schultern und eine Hand direkt am Halsansatz. Mein Mann drohte über das dahinterstehende Gepäck zu stolpern und versucht einen Sturz mit der rechten Hand abzufangen. Die nachfolgenden Beamten sind bereits deutlich erkennbar in Zugriffsbereitschaft. Dabei gab es seitens meines Mannes keinerlei Gegenwehr, was man doch deutlich auf den wenigen Fotos erkennen kann. Seine Hände sind stets nach unten gerichtet, seine Arme hängen herab. Und trotzdem wird er von mehreren Personen gewaltsam nach hinten gedrängt. Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige des Zolls gegen meinen Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wieder eingestellt.“
7. Bildschirmaufnahme

Der Zollbeamte drängt den Beschuldigten weiterhin zurück. Dabei richtet der Beschuldigte augenscheinlich ein Mobiltelefon (rot eingekreist) auf die einschreitenden Zollbeamten.
Kommentar des Familienvaters:
„Die Situation spitzte sich zu, weil nicht nur ich weiter weggedrängt wurde, sondern die Beamtin Hand an meine Frau angelegt hatte und der hinter ihr stehende Beamte die rechte Hand ebenfalls zum Zugreifen geöffnet hielt. Auf meine wehrlose, schwangere Frau nahm keiner der Beamten Rücksicht und auch ich habe jegliche Gegenwehr vermieden, um die ohnehin aggressiven Beamten nicht zu provozieren und meine Frau zu schützen. Ich wollte die Situation auf dem Handy festhalten, um Beweise zu sammeln, wie mich die Beamten verprügeln. Der jüngere Beamte, der den Vorfall ins Rollen gebracht hatte, hält sich beobachtend in sicherer Entfernung. Ich habe die Situation mit drei Handys dokumentiert, um später Beweise dieses Übergriffs zu haben.“
8. Bildschirmaufnahme

Für einen kurzen Moment ist der Beschuldigte S. nicht mehr zu sehen. Die Zeugin B. befindet sich zu dem Zeitpunkt immer noch zwischen dem Beschuldigten und den Zollbeamten.
Kommentar der Familie:
„Was zeigt denn die andere Kamera? Es fehlen sämtliche Aufnahmen, wie mein Mann durch die Beamten zu Boden gebracht und dort zwischen die Sitze gequetscht wird, so dass durch die Wucht des Aufpralls sein Schuh weggeflogen ist. Was ist denn das bitte für eine lückenhafte Kameraauswertung eines einzigen, in das zweistündige Geschehen involvierten Beamten? Da sind Zweifel an der Seriosität des Berichts doch schon vorprogrammiert. Zum Glück können wir mit eigenen Aufnahmen per Handy, die mein Mann gemacht hat, das von uns Gesagte beweisen.“
9. Bildschirmaufnahme

Zwei Zollbeamte versuchen die Zeugin B. von dem Beschuldigten und den beiden Zollbeamten zu trennen.
Kommentar der Familie:
„Hier sieht man, wie fest sie zufassen und mit zwei Frauen an meinem Arm zerren werden, was dann auch die Prellungen erklärt, die ich bei dem Vorfall erlitten habe. Besonders die dunkelhaarige Beamtin, die, um mehr Kraft entwickeln zu können, in eine leichte Kniebeugehaltung geht, um mich dann wegzuzerren.“
10. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte sitzt auf dem Boden und die einschreitenden Zollbeamten versuchen augenscheinlich durch Hebeltechniken (s. roter Kreis) den Beschuldigten zu fixieren. Die Zeugin B. wird durch die Zollbeamtinnen vom Beschuldigten getrennt.
Kommentar der Betroffenen:
„Es ist deutlich zu sehen, wie aggressiv die drei (!) Beamtinnen mit meiner schwangeren Frau umgehen. Auch hier wieder die Beamtin mit dem dunklen Haar, die meiner Frau von hinten den Arm fest um den Hals legt und ihr mit dem rechten Fuß zwischen die Beine meiner Frau grätscht. Die blonde Beamtin rechts scheint ihre Kollegin dann aber durch Festhalten an ihrer Kleidung davon abbringen zu wollen, noch härter gegen meine schwangere Frau vorzugehen. Außerdem liege ich auf dem Bild auf dem Boden und wurde so heftig runtergedrückt, dass ein Schuh weggeflogen ist. Wo bitte sind die Aufnahmen zwischen den Bildern? Und warum gibt es kein einziges Bild, das genau zeigt, was die Beamten mit mir gemacht haben?“
11. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte wurde auf dem Boden aufrecht hingesetzt. Der Zollbeamte steht hinter dem Beschuldigten und lehnt augenscheinlich auf der Schulter des Beschuldigten.
Kommentar der Familie:
„Ich wurde nicht aufgesetzt. Ich habe mich selbst aufgerichtet, nachdem die Beamten mich endlich nicht mehr traktierten. Im Übrigen hatte der ältere Beamte zuvor meinen Kopf zwischen seinen Knien festgehalten, sodass ich den Druck an meinen Ohren spüren konnte. Die vollständigen Aufnahmen der Sicherheitskamera sollten das beweisen können Rechts im Bild ist außerdem zu sehen, wie die dunkelhaarige Beamtin meiner Frau droht, Handschellen anzulegen. Warum wird das nicht erwähnt?“
12. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte macht einen schreienden Gesichtsausdruck auf der Bildschirmaufnahme.
Kommentar des Familienvaters:
„Ich wollte die Beamtinnen davon abbringen, dass sie meine schwangere Frau weiter anfassen und in Stress versetzen. Ich habe ihnen zugerufen, dass sie Rücksicht auf meine schwangere Frau nehmen sollen. Sie sollten aufhören, habe ich ihnen zugerufen, sonst würde sie noch eine Fehlgeburt erleiden. Das habe ich den Beamten so oft an diesem Abend gesagt, mal laut, mal leiser, aber das hat sie überhaupt nicht interessiert.“
13. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte befindet sich liegend auf dem Boden. Die Zollbeamten stehen um den Beschuldigten rum. Der Zollbeamte versucht augenscheinlich den Beschuldigten möglichst zu beruhigen (s. roter Kreis).
Kommentar der Familie:
„Hier ist auch der rechte Schuh meines Mannes zu sehen, der während der Aktion der Beamten weggeflogen ist. Was tun die beiden anderen Beamten um meinen Mann? Drückt ihn der links im Bild befindliche Beamte auf den Boden? Was macht der Beamte hinten rechts im Bild mit seinem rechten Fuß so nah an meinem Mann? Kommentar des Familienvaters: Ich habe die Beamten, wie hier auch, immer wieder aufgefordert, endlich aufzuhören, sich zu beruhigen und mich nicht weiter zu knebeln. Erst als ich sie angeschrien habe, sind sie ein Stück auf Abstand gegangen, sodass ich mich selbst wieder aufsetzen konnte. “
14. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte wurde aufrecht hingesetzt. Ein Zollbeamter befindet sich hinter dem Beschuldigten und gibt ihm augenscheinlich halt. Ein weiterer Zollbeamter versucht den Beschuldigten zu beruhigen und macht eine Abwärtsbewegung mit der Hand.
Kommentar der Familie:
„Auch hier ist nicht eindeutig zu erkennen, was der Beamte hinter meinem Mann genau macht. So nahe, wie sich beide Beamten an meinem Mann befinden, sollte man meinen, dass sie ihn durch Berührung und Gesten dazu bringen wollen, ja auf dem Boden zu bleiben. Die beiden Zollbeamten mit Mund- und Nasenschutz dagegen sind uns aufgefallen, weil sie sich aus dem Geschehen herausgehalten und die Situation nicht weiter eskaliert haben. Der ältere der beiden hatte immer wieder versucht, die Situation zu entschärfen, uns zu beruhigen und seine Kollegen von weiteren Schritten gegen uns abzubringen. Er hatte uns als erster am Zoll kontrolliert und schließlich durchgewunken, bis wir plötzlich von dem jungen Zollbeamten, der links im Bild zu sehen ist, bis zum Ausgang hektisch und grundlos verfolgt wurden.“
15. Bildschirmaufnahme

Der Beschuldigte sitzt breitbeinig auf dem Boden, seine Hände sind frei beweglich. Ein Zollbeamter versucht augenscheinlich durch Handbewegungen beruhigend auf den Beschuldigten einzuwirken.
Kommentar der Familie:
„Auch aus diesem Foto geht nicht eindeutig hervor, in welcher Situation sich mein Mann wirklich befindet. Man kann ihn ja nur schemenhaft erkennen, während eine Traube Beamter zum Teil sehr nah bei ihm steht. Auch hier wünschten wir uns ausdrucksstärkere Fotos, bzw. das gesamte Filmmaterial einsehen zu können. Wir möchten aber auch klar herausstellen, dass der Beamte in der Mitte des Fotos mit Mundschutz von Anbeginn korrekt gehandelt hat, indem er, wie auch hier zu sehen, immer wieder versucht hat, die Situation mit beschwichtigenden Gesten zu entschärfen und die Aggressionen seiner Kollegen herauszunehmen. Ich habe ihn auch wortlos verstanden, dass er mir vermitteln wollte, die Situation durchzustehen und ruhig zu bleiben. Eigentlich war es auch dieser Zollbeamte, bei dem ich zuvor ohne Probleme den Zollbereich durchschritten hatte. Es war eigentlich seine Zollkabine und er war für mich zuständig. Woher sein junger Kollege plötzlich auftauchte, der dann hinter mir und meine Familie grundlos herrannte, weiß ich nicht genau. Er hielt sich jedoch nicht in dem Zollbereich seines älteren und korrekt handelnden Kollegen auf. Für mich ist dieser Beamte in der Mitte des Fotos auch der wichtigste Zeuge.“
Schlussfolgerung:
Somit kann die Widerstandshandlung zum Nachteil der Zollbeamten durch den Beschuldigten S., welche durch die Überwachungskamera des Düsseldorfer Flughafens aufgenommen wurde wie folgt begründet werden. Die Tathandlung des Beschuldigten S. könnte durch den Griff der Zeugin B. zu den Ausweisdokumenten und der Armbanduhr, welcher aus dem Anzeigensachverhalt hervorgeht, ausgelöst worden sein. Der Griff, durch die Zeugin B., zu den Ausweisdokumenten und der Armbanduhr ist auf der Überwachungskamera nicht zu sehen, lediglich der Schritt den sie auf die Zollbeamten macht.
Kommentar der Betroffenen:
Ich habe zu keiner Zeit versucht, dem Beamten etwas aus der Hand zu nehmen. Das ist eine Unterstellung. Und es heißt doch hier im Bericht, dass der Griff nicht zu sehen ist – wie auch? Wenn die Beamten so fest davon überzeugt sind, dass ich zugegriffen haben soll, warum haben sie dann nicht weiteres Filmmaterial auf angebliche Beweise gesichtet? So bleibt es eine Behauptung, die definitiv nicht stimmt. Körperkontakt haben ausschließlich die Zollbeamten gegen meinen Mann und mich ausgeübt. Das zeigen sogar die wenigen Bilder, die hier ausgewertet wurden. Wir fordern, sämtliches Fotomaterial einsehen zu können. Das würde uns auch helfen, mit dem Geschehenen besser umgehen zu können. Im Übrigen können die Handyaufnahmen meines Mannes beweisen, dass ich in keinem Moment versucht habe, einem Beamten etwas aus der Hand zu nehmen. Und sie geben auch in Bild und Wort wieder, wie die dunkelhaarige Zollbeamtin uns erklärt, dass mein Mann nichts mit der Uhr zu tun hat, weil es meine ist. Wie bitte kommt es dann später zur Anzeige gegen meinem Mann wegen angeblicher Steuerhinterziehung? Was für ein Widerspruch!!!“
Durch die Videoaufzeichnungen ist eindeutig zu sehen, dass der Beschuldigte S. seine Frau, Zeugin B., an der rechten Schulter greift, diese versucht zurückzuziehen und sich dabei vor die Zollbeamten drängt. Daraufhin wird dieser durch vereinzelte Zollbeamte nach hinten gedrängt und versucht sich augenscheinlich dagegen zu sperren.
Zusatz:
Die auf den Standbildern ausgewiesene Zeit variiert zu Echtzeit um exakt zwei Stunden.
Kommentar der Familie:
„Das ist doch reine Absicht und zudem auch falsch.“
Dabei handelt es sich um ein technisches Problem, welches ausschließlich beim Abspeichern der Bilder entsteht. Auf den bewegten Bildern wird die Zeit korrekt angezeigt.
Kommentar der Familie:
„Das darf ausgerechnet bei einer Sicherheitskamera nicht sein. Weshalb wurde dieser technische Fehler bei einer Sicherheitskamera, die u.a. für das Erbringen von Beweisen von Bedeutung ist, nicht längst behoben, wenn man doch davon weiß? Korrekte Zeitangaben sind entscheidend und müssen nachweisbar sein. Schon im Bericht der Polizei wurde eine falsche Zeit angegeben, wie unser Foto von der beschlagnahmten Uhr beweist. Im Bericht heißt es, dass wir die Reise um 20:55 fortsetzen, als nach Hause durften. Die beschlagnahmte Uhr aber durften wir erst um 20:54 Uhr aufnehmen und eine viertel bis halbe Stunde später – also weit nach 21:00 Uhr – den Flughafen verlassen“
Zeit der beschriebenen Sequenzen: 18:32:47 Uhr bis 18:34:16 Uhr.
Tatzeit: 20:32:47 Uhr bis 20:34:16 Uhr.
Kommentar der Familie:
„Das ist falsch und kann mit Live-Aufnahmen vom Handy meines Mannes bewiesen werden. Korrekte Zeitangabe: 19:29 Uhr. Der Zoll hatte uns um ca. 19:00 aufgehalten.“
Kameraauswertebericht vom 09.11.2022“
Wieviel darf sich der Zoll herausnehmen? Vorläufiges Schlusswort des Familienvaters und seiner Familie:
„Am 27.06.2023 hat mir der Flughafenzoll Düsseldorf die Uhr meiner Frau wieder ausgehändigt, nachdem ich ca. 4.000 Euro gezahlt habe. Jetzt ist die Uhr in der Schweiz und in Deutschland verzollt. In der Schweiz hat meine Frau die Steuer bezahlt und ich jetzt zusätzlich in Deutschland. Jetzt müssen wir uns ernsthaft fragen: Wer kassiert hier doppelte Steuern – die Schweiz oder Deutschland? Das Eigentum meiner Frau, also die Uhr, geht in die Schweiz zurück und bleibt dort auch. Ich werde mit allen legalen Mitteln darum kämpfen, diese 4.000 Euro zurückzuholen ganz einfach aus Prinzip, nachdem, was wir alles erleben mussten. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile die Anzeigen gegen mich wegen Steuerhinterziehung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingestellt.
Je öfter wir uns meine Handyaufnahmen und die Unterlagen ansehen, umso mehr Details kommen ans Licht, die die Schieflage zwischen Polizeibericht, der behördlichen Kameraauswertung und unserer eigenen Wahrnehmung als Betroffene erhärten. So sagt uns die dunkelhaarige Zollbeamtin, die später meine Frau so körperlich hart angefasst hat, in einer der Aufnahmen vom 5. November 2022 um 19:32 Uhr, dass es ja gar nicht meine Uhr sei, sondern die meiner Frau und ich nichts damit zu tun hätte. Und wie, fragen wir uns, kommen dann die Zollbeamten dazu, Strafanzeige gegen mich wegen angeblicher Steuerhinterziehung zu erstatten, wenn sie doch wissen, dass die Uhr nicht mein Eigentum ist? Übrigens schlägt der Zollbeamte genau nur eine Minute später um 19:33 Uhr auf die Hand meiner Frau. Diese und viele andere Widersprüche müssen aufgeklärt werden und wir glauben, dass auch viele andere Menschen unseren Wunsch nach Aufklärung dieses Albtraums verstehen können.
Ich plane in einem zweiten Schritt ein Buch über diesen Vorfall herauszugeben, wenn alles abgeschlossen ist. Und später werde ich das verfilmen.Ich bin bereit, für das Projekt eine siebenstellige Summe zur Verfügung zu stellen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass es auch in Deutschland Opfer von Behördenwillkür und Amtsmissbrauch gibt. Der Zoll hat an diesem Tag den falschen Mann rausgezogen. Sie haben einen Geschäftsmann rausgezogen, der zwar mehrere Firmen hat, aber nicht wie ein deutscher Geschäftsmann aussieht und eine krumme Nase hat. Hat man seine Familie und ihn deshalb wie Abschaum behandelt?
Oder können die Beamten nicht zwischen einem kriminellen Schmuggler und einem seriösen Geschäftsmann unterscheiden, der 12 Firmen besitzt? Die Beamten haben uns wie Kriminelle behandelt und sollen nicht auf die Idee kommen, dass sie diesen ungeheuerlichen Vorfall unter den Teppich kehren können. Ich habe die Vorfälle des Abends mit insgesamt drei Handys festgehalten, sodass die Staatsanwaltschaft, sollte sie das Filmmaterial beschlagnahmen, auch gleich Beweise zu unseren Aussagen in der Hand hält. Darin kommt auch die dunkelhaarige Zollbeamtin wiederholt zu Wort, die auch gesagt hat, dass sie eine solche Situation noch nicht hatten und erst die rechtliche Lage klären müssten. Also die Tatsache, dass eine Uhr in der Schweiz gekauft wurde und dann am Armgelenk des Ehemannes der Besitzerin bei der Einreise nach Deutschland getragen wurde. Man konnte der Aussage entnehmen, dass die Beamten mit dieser Sachlage überfordert waren.
Meinen Handyaufnahmen ist auch zu entnehmen, dass wir mehrfach betont hatten, keinen Stress brauchen zu können, weil meine Frau schwanger war. Sie hatte den Beamten mehrfach angeboten, ihren Mutterpass zu zeigen, wenn sie uns keinen Glauben schenken wollen. Sie haben das komplett ignoriert. Sie hatten sich nur auf die Uhr konzentriert, nicht auf die besonderen Umstände, auch dass ein kleines dreijähriges Mädchen mitten im Geschehen ist, ebenso wie zwei Damen im Rentenalter mit teils massiven Herzproblemen und entsprechender Vorerkrankung.
Auch kann man dem Film entnehmen, dass ich zunächst filmen durfte unter dem Hinweis, dass die Aufnahmen bei Veröffentlichung zur Strafanzeige gegen mich führen würden. Später hat man mir verboten zu filmen. Auch das ein Widerspruch in sich.
Sie haben einfach unterschätzt, dass sie es nicht mit dummen Menschen zu tun haben. Auch sie darf man so nicht behandeln, aber sie hätten vielleicht – anders als wir – Angst, solche Missstände anzusprechen. Wir wollen und werden das Erlebte nicht einfach hinnehmen und möchten auch nicht, dass andere Menschen und insbesondere Kinder in eine solche unverschuldete Situation geraten. Meine Frau, die ebenfalls wie Dreck behandelt wurde, spricht fünf Sprachen fließend, sie hat ein abgeschlossenes Studium mit Auszeichnung, war auf einer deutschen Schule für Hochbegabte und ist eine äußerst erfolgreiche Geschäftsfrau. Auch ich habe es mit vielen Ideen, Einsatz und Talent zu mittlerweile Firmen gebracht und hatte mich bereits mit 18 Jahren selbstständig gemacht. Was ich sagen möchte ist, dass meine Frau und ich gewohnt sind, ruhig, strukturiert und zielorientiert zu handeln und auch nach dieser besonderen und belastenden Situation die richtigen Schritte unternehmen werden, um uns für uns und andere gegen solche Missstande friedlich und nachhaltig zu wehren.
Wir haben diesen Link an 30 Behörden und Politiker versendet, darunter an Bundeskanzler Scholz, Bundesjustizminister Buschmann, Bundesfinanzminister Lindner, Bundesfamilienministerin Paus, Bundesgesundheitsminister Lauterbach und andere gesendet. Sie sollen uns sagen, wie wir mit der Situation umgehen sollen und bei welchen Stellen wir uns melden sollen.
Es kann nicht angehen, dass eine hochschwangere Frau von einem Beamten die Hand weggeschlagen und weggeschubst wird und es kann auch nicht sein, dass diese Frau von zwei Beamtinnen festgehalten wird und eine dritte Beamtin ihr von hinten die Arme fest um den Hals legt und ihr dabei noch mit einem Fuß zwischen die Beine grätscht.


Es kann auch nicht angehen, dass vier Beamte im Nachgang den Geschädigten anzeigen, um so von ihrem eigenen Verhalten abzulenken. Und es darf unserer Meinung nach ebenfalls nicht sein, dass gerade einmal 15 Aufnahmen aus einem zweieinhalbstündigen Filmmaterial einer nicht zu 100 Prozent funktionalen Sicherheitskamera als vermeintliche Beweise gezeigt werden, aber wichtige Details nicht auf den Bildern festgehalten sind. Auch finden wir es befremdlich, dass nur ein Beamter, der noch dazu in den gesamten Vorfall involviert war, die Kameraauswertung vorgenommen hat.
Fragwürdig finden wir auch die falschen Zeitangaben von Bericht und Kameraauswertung. Glücklicherweise kann ich mit meinen Handyaufnahmen den Gegenbeweis antreten. Ich habe übrigens mit drei Handys dokumentiert, u.a. auch, wie die Zollbeamten auf mich losgegangen sind. Drei Handys deshalb, weil ich befürchtet hatte, dass man mir wenigstens eines davon weggenommen hätte. Ich habe Dokumentationsmaterial von mindestens dreieinhalb Minuten. Auch bezüglich der korrekten Zeitverläufe möchten wir das gesamte Kameramaterial einsehen können. Was spricht dagegen, wenn man uns als Betroffene das 2 stündige Filmmaterial ebenfalls zur Verfügung stellt?
Und wir fragen uns, wie die angeschriebenen Politiker und Behörden mit dem Fall umgehen werden, immerhin haben die vier anzeigenden Zollbeamten unschuldige Bürger wie Kriminelle behandelt und sind gegen eine schwangere Frau handgreiflich geworden. Auch gegenüber dem kleinen Kind gab es keinerlei Rücksichtnahme. Wir fragen uns, ob diese vier Personen weiter im Dienst bleiben dürfen, obwohl sie als Zollbeamte unser und somit das Vertrauen eines Teils der Gesellschaft verspielt haben. Wir leben in Deutschland und wir dürfen die Menschen nicht beleidigen, aber es herrscht Meinungsfreiheit. Und deshalb muss ich als Opfer und zugleich von den Zollbeamten zum Schuldigen Erklärten sagen dürfen, dass besonders der ältere Beamte, der unseres Erachtens die Situation hat eskalieren lassen, auch auf den Bildern der Überwachungskamera einen wenig friedlichen Eindruck macht. Das gilt auch für seine dunkelhaarige Kollegin mit der Brille, die sich meiner Frau gegenüber so harsch verhalten hat und ihr beim Abführen zwischen die Füße gegrätscht hat. Sie hat den ganzen Abend über provoziert und in einem unangemessenen Befehlston wie in einem schlechten Hollywoodfilm geredet.
Auch der leitende Zollbeamte, der auf den Bildern zu sehen ist, sollte unserer Meinung nach seinen ranghohen Dienstgrad ablegen müssen. Ich hatte ihn an dem Abend mehrfach gebeten, dass er sich die Aufnahmen der Sicherheitskameras ansehen soll, die beweisen können, dass sich unsere ganze Familie nichts hat zu Schulden kommen lassen und dass alle seine Kollegen sich wie im „Wilden Westen“ benommen haben. Der leitende Beamte hat davon nichts hören wollen. Es war ihm offenbar auch gleichgültig, dass zwei ältere Damen, eine davon gesundheitlich stark angeschlagen und durch Rettungssanitäter an ein EKG angeschlossen, und meine schwangere Ehefrau so massiv angegangen wurden.
Wir gehen davon aus, dass dieser leitende Zollbeamte sich im Nachgang die Aufnahmen angesehen, aber nichts unternommen hat. Eigentlich wäre es doch seine Pflicht gewesen, das Geschehene aufzuklären und die willkürlichen Anzeigen seiner vier Kollegen gegen mich zurückziehen, bzw. verhindern zu lassen. Oder ist er vielleicht selbst unter den Anzeigenerstattern?
Anzeige werden wir auch gegen die protokollnehmende Polizeibeamtin erstatten, die uns falsche Aussagen in den Mund gelegt, bzw. ganze Teile unserer Aussagen weggelassen hat. Wohl um ihre Kollegen vom Zoll zu schützen, die sich eindeutig falsch verhalten haben. Auch sie hat sich während des Protokolls mir gegenüber herrisch und teilweise äußerst aggressiv-demütigend verhalten. Wir fragen uns, ob die Beamtin tatsächlich eine polizeiliche Ausbildung genossen hat oder was sie offensichtlich glaubte, sich uns gegenüber herausnehmen zu können.“



Wir möchten aber auch klar herausstellen, dass derjenige Beamte (mit Mundschutz), der auf dem Foto rechts zu sehen ist, von Anbeginn korrekt gehandelt hat, indem er, wie auch hier zu sehen, immer wieder versucht hat, die Situation mit beschwichtigenden Gesten zu entschärfen und die Aggressionen seiner Kollegen herauszunehmen. Ich habe ihn auch wortlos verstanden, dass er mir vermitteln wollte, die Situation durchzustehen und ruhig zu bleiben. Eigentlich war es auch dieser Zollbeamte, bei dem ich zuvor ohne Probleme den Zollbereich durchschritten hatte. Es war eigentlich seine Zollkabine und er war für mich zuständig. Woher sein junger Kollege (auf dem Bild unten zu sehen) plötzlich auftauchte, der dann hinter mir und meine Familie grundlos herrannte, weiß ich nicht genau. Er hielt sich jedoch nicht in dem Zollbereich seines älteren und korrekt handelnden Kollegen auf.
Trotzdem gehen wir davon aus, dass auch dieser ältere Kollege Anzeige gegen mich erstattet hat.
Es gab noch weitere Beamte, die sich dem aggressiven Vorgehen gegen meine schwangere Frau und mich nicht angeschlossen haben. Allerdings sind sie auch nicht dazwischen gegangen, um eine Eskalation zu vermeiden. Wohl um den Kollegen nicht in den Rücken zu fallen. Auch das möchten wir festhalten. Das können auch die Aufnahmen der Sicherheitskamera bestimmt beweisen. Die Staatsanwaltschaft sollte unserer Meinung nach das Bildmaterial sichern lassen. Zu den fair und korrekt handelnden Beamten zählen wir auch die junge blonde Dame, die sich ebenfalls von Anbeginn zurückgehalten hatte und ruhig und sachlich blieb
Wir möchten auf den Vorfall auch in anderer Form aufmerksam machen und planen eine Demonstration vor dem Düsseldorfer Landtag und dem Flughafen Düsseldorf für Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und gegen Amtsmissbrauch. Wir gehen davon aus, dass wir viele Menschen damit ansprechen, die sich unserem friedlichen Protest anschließen möchten, weil sie vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder sie niemals machen möchten.“
Außerdem haben wir uns dazu entschlossen, dass wir die Uhr verkaufen. Unserer Familie hat sie kein Glück gebracht – jetzt wollen wir anderen etwas Gutes mit dem Verkauf der Uhr tun. 25 Prozent des Verkaufserlöses spenden wir an die Deutsche Krebshilfe, 25 Prozent an das Hospiz der Düsseldorfer Uniklinik, 25 Prozent an das Hospiz Köln und 25 Prozent an Greenpeace.
Der Inhalt dieser Webseite wurde von einem Fachanwalt für Medienrecht geprüft!
Der Link zu dieser Seite wird an über 30 Politiker und Behördenleiter mit der Bitte um Prüfung /Stellungnahme weitergeleitet. Darunter sind u.a.:
Bundeskanzler Olaf Scholz
Bundeminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck Bündnis 90/Grüne
Bundesfinanzminister Christian Lindner FDP
Bundesministerin des Inneren und für Heimat Nancy Faeser SPD
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock Bündnis 90/Grüne
Bundesjustizminsuter Marco Buschmann FDP
Kulturstaatsministerin Claudia Roth Bündnis 90/Grüne
Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil SPD
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius SPD
Bundeslandwirtschaftsminister Czem Özdemir Bündnis 90/ Grüne
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus Bündnis 90/Grüne
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach SPD
Bundesverkehrsminister Volker Wissing FDP
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke Bündnis 90/Grüne
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger FDP
Ministerpräsident des Landes NRW Herr Hendrik Wüst CDU
Finanzminister NRW Dr. Marcus Optendrenk
MdB Jürgen Trittin Bündnis 90/ Grüne ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss
und weitere ….“
Erste Antworten aus Berlin
Nachdem die vormals genannten Politiker in ihrer Funktion als gewählte Volksvertreter angeschrieben und um Rat und Hilfe gebeten wurden, bekam die Familie erste Antworten unter anderem aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
In der Antwort heißt es:
„Sehr geehrte …,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck.
Ihre Nachricht hat dem Minister vorgelegen. Bitte haben Sie Verständnis,
dass der Minister angesichts seiner umfangreichen Verpflichtungen
nicht alle an ihn gerichteten Schreiben persönlich beantworten kann.
Das übernimmt in der Regel der Bürgerdialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
und wir wurden gebeten, die Beantwortung zu übernehmen.
Wir im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schätzen es sehr, dass Sie sich die Zeit genommen haben,
uns auf einen Sachverhalt hinzuweisen, der sich vor einem Jahr ereignet hat.
Wir haben Ihre Schilderungen aufmerksam aufgenommen.
Wir können sehr gut nachvollziehen, dass die betroffene Familie sich Beistand und Unterstützung wünscht.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir uns nur zu Themen äußern und für diese auch einsetzen können,
die innerhalb unserer ministeriellen Zuständigkeiten liegen.
Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung sind nach dem Ressortprinzip verteilt.
Der Zoll ist eine nachgelagerte Behörde des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ([email protected]).
Bitte wenden Sie sich ggf. noch einmal direkt an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen im BMF.
Wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr …………………. “
Die Familie bedankt sich für die schnelle und ausführliche Beantwortung Ihrer Anfrage an Bundesminister Robert Habecksowie für die Anteilnahme und Empfehlung durch das Team des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Anders dagegen fiel leider die sehr viel spätere Antwort aus dem Bundeskanzleramt aus:
Sehr geehrte...,
vielen Dank für Ihre Nachricht an den Herrn Bundeskanzler Olaf Scholz vom 7.
November 2023, in der Sie einen Vorfall am Flughafen Düsseldorf ansprechen.
Im Bundeskanzleramt gehen jeden Tag sehr viele Zuschriften ein.
Der Bundeskanzler kann daher nicht jeden Brief bzw. jede E-Mail persönlich beantworten.
Er hat mich gebeten, dies für ihn zu übernehmen.
Das Bundeskanzleramt kann keine Stellungnahme zu dem von Ihnen
geschilderten Vorfall abgeben.
Die Zollverwaltung ist dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnet.
Soweit Sie Ihr Anliegen noch nicht dorthin gerichtet
haben, sollten Sie dies erwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
Bundeskanzleramt
11012 Berlin
Nach Erhalt der Antwort zeigte sich der Familienvater enttäuscht: „Selbstverständlich ist uns klar, dass der Bundeskanzler nicht jede Anfrage persönlich beantworten kann und dafür ein Team in seinem Bundeskanzleramt beschäftigt. Aber von den Stabsmitarbeitern des politisch mächtigsten deutschen Amtsträgers und dritten Mannes im Staat (nach dem Bundespräsident und dem Bundestagspräsident) sollte man doch erwarten dürfen, dass Olaf Scholz sein Team mit ausführlicheren und kompetenteren Antworten an besorgte Bürger beauftragt.
Stattdessen könnte man die Antwort aus dem Bundeskanzleramt kurz gesagt so zusammenfassen: Der Bundeskanzler ist nicht zuständig und nicht der richtige Ansprechpartner für Sie. Überlegen Sie doch mal, ob Sie Ihre Anfrage an den zuständigen Finanzminister schicken möchten.
Meine Familie und ich hätten uns von Olaf Scholz mehr Regierungsverantwortung gewünscht. Immerhin hat er bei seiner Vereidigung zum Bundeskanzler Folgendes geschworen: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
“ Nein, Herr Scholz, davon haben meine Familie und ich nichts gespürt und es wundert uns nicht, dass die Umfragewerte Ihrer und der übrigen Regierungsparteien täglich weiter in den Keller rutschen. Seit heute haben Sie auf jeden Fall noch einige Stimmen weniger.“
Der Geschäftsmann und seine Familie sind nun gespannt, welche Antwort sie vom zuständigen Bundefinanzminister Christian Lindner und seinem Team erwarten darf. Ihn hatten sie übrigens zeitgleich zum Bundeskanzler Olaf Scholz angeschrieben, so, wie die übrigen Minister auch.
Antwort der Politik – Fehlanzeige! Stattdessen: Noch eine Anzeige und Akteneinsicht
Bis heute im März 2024 hat die Familie keine weitere Antwort der gewählten Volksvertreter erhalten: Weder vom Büro des Bundesfinanzministers noch von Christian Lindner selbst.
Stattdessen hat das Hauptzollamt Düsseldorf eine weitere Strafanzeige wegen Widerstands gegen- und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Strafantrag wegen Verleumdung gegen den Familienvater und die Website im Januar 2023 erstattet. Mit alten Behauptungen und einem neuen Vorwurf.
Im Juni 2023 erhielt die Familie Akteneinsicht und meldet sich noch einmal zu Wort.
Fotos der Sicherheitskamera sprechen schon jetzt eine andere Sprache
Dabei heißt es auch in diesem Schriftstück zu der ausschlaggebenden Situation am Flughafen erneut: Die Ehefrau des Beschuldigten „ging auf den Zollbeamten B. zu und griff nach ihrem schweizerischen Aufenthaltstitel und der Uhr.“ Nein, versichert die Familie wieder, das stimme so nicht. Die Uhr sei zu diesem Zeitpunkt bereits im Sicherheitsraum gewesen. In der Hand des Zollbeamten, so zeigt es auch das Foto, befand sich nur der Ausweis der Frau. Die damals Schwangere habe lediglich mit dem Finger auf ihren Pass gedeutet, bevor ihr der Zollbeamte auf die Hand geschlagen habe. Die Familie fordert erneut, dass das gesamte Filmmaterial der Sicherheitskameras überprüft werden muss und muss sich so lange auf die auf dieser Seite gezeigten Aufnahmen und die eigene Wahrnehmung stützen.
Neuer Vorwurf – Wo ist dieses Foto?
Neu in der Anzeige ist die Behauptung, der Familienvater sei zielstrebig auf den jungen Zollbeamten B. losgegangen: “ ... Hierbei hatte er beide Hände erhoben und diese so in Richtung des Halses von B. gerichtet, dass er diesen offensichtlich am Hals ergreifen und würgen wollte.“ Und der Familienvater soll laut Strafanzeige den Zollbeamten S. versucht haben, zur Seite zu schubsen. Nein, auch das sei definitiv unwahr. So zeigten schon jetzt die Aufnahmen der Kamera des Flughafens, dass sich 10 Zollbeamte auf Vater und Ehefrau „stürzten, uns auseinanderbrachten, der Geldbeutel meiner Frau zu Boden fiel, bevor meine schwangere Frau von den Zollbeamtinnen weggezerrt wurde und ihr ohne Grund mit Handschellen gedroht wurde.“
Die Schwangere hätte durch die „unmenschliche“ Behandlung der Zollbeamtin E., die ihr auf einem Foto sichtbar ein Bein zu stellen versuchte, erhebliche Prellungen an den Armen davongetragen. Auch hätte der Familienvater keinerlei Widerstand geleistet, wie auf den vorhandenen Fotos sichtbar. Er hätte ihn bei einer Übermacht von 10 Beamten als Einzelperson auch gar nicht leisten können. Seine Körperhaltung auf den Fotos der Sicherheitskamera spräche auch eine ganz andere Sprache: Ich habe mich nicht zur Wehr gesetzt“, erklärt der Geschäftsmann noch einmal. Sehen Sie sich meine herabhängenden Arme an. Hätte ich mich gesperrt, wären wohl meine Arme reflexartig zum Einsatz gekommen. Deren Haltung spricht aber eine ganz andere Sprache. Sie befinden sich vom Körper nach unten abstehend und versuchen, das Gelichgewicht zu halten. Ich weiß wirklich nicht, was für eine Wahrnehmung die Beamten von meiner eindeutigen Körpersprache haben.“
Außerdem fragt sich die Familie, weshalb ein so wesentliches Detail eines angeblichen Versuchs, den Zollbeamten würgen zu wollen, erst nach so langer Zeit zur Sprache komme. Und auch stellt sich ihnen die Frage, weshalb es zu dieser Aussage kein Foto der Sicherheitskamera gebe, die ja noch dazu von einem der involvierten Zollbeamten im Rahmen eines „Kameraauswertungsberichts“ ausgesucht wurden. Schon aus diesem Grund müsste das gesamte Filmmaterial dieses Abends für die Zollbeamten ebenso wichtig sein wie für die Familie selbst, ist der Familienvater überzeugt.
Einsatz der Sanitäter übersehen?
Auch sei die Behauptung, die herzkranke Schwiegermutter und deren Schwester seien der Aufforderung des Schwiegersohns nachgekommen, mit den Handys Filmaufnahmen zu machen, um diese im Fernsehen zu zeigen, falsch. Die Schwiegermutter hatte während des Vorfalls erhebliche Herz- und Blutdruckprobleme bekommen und musste durch Sanitäter versorgt werden. Das zeigen auch die Fotos auf dieser Seite. Die gegenteilige Behauptung des Zolls; Schwiegermutter und Tante hätten sich auf den Boden geworfen, um zu filmen, müssten durch die vollständigen Aufnahmen der Sicherheitskamera des Flughafens unwiderrufbar widerlegbar sein.
Auch wehrt sich die Familie gegen die Behauptung, die Schwiegermutter sei durch die Zollbeamtin E. aufgefordert worden, „ihre Ausweisdokumente herauszugeben, da dies ansonsten mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt würde. Die Personalien konnten letztendlich ohne Einsatz von Zwangsmitteln festgestellt werden.“ Der Schwiegermutter habe man die Tasche mit Gewalt aus den Armen reißen wollen. Dabei habe die Tasche, wie die hier bereits gezeigten Fotos zeigten, deutlich sichtbaren Schaden genommen. Einzelne Nähte seien zerrissen worden.
Traumatische Erinnerungen auch nach Monaten noch lebendig
In der Anzeige heißt es über den Bericht auf dieser Website: „In dem Bericht werden die Zollbeamten der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und unterlassenen Hilfeleistung beschuldigt. Auch hätten die Zollbediensteten die Familie getrennt und die Tochter ohne Aufsicht gelassen. Vier Beamte seinen außerdem auf die Schwiegermutter losgegangen und hätten an ihren Armen gezogen, um sich ihren Personalausweis „zu holen“.“ Die Familie bestätigt diese Schilderung nochmals aus ihrer Sicht und betont, genauso, wie in der Anzeige vorgeworfen, haben sie die Situation empfunden. Es sei für alle ein äußerst traumatisches Erlebnis gewesen, vor allem aber für die herzkranke Schwiegermutter und die kleine Tochter. Noch Monate danach hätten beiden von diesem Abend angstvoll gesprochen.
Schuldzuweisung? Großmutter hätte sich um das Kind kümmern können ...
Die Familie widerspricht auch der folgenden Aussage der Strafanzeige: Die Schwangere „ ... lag zu keinem Zeitpunkt am Boden. Gegen die Schwiegermutter wurde, wie im Tatbericht dargestellt, keinerlei Gewalt angewendet. Die mitreisenden Frauen (Schwiegermutter und Tante) hatten während der gesamten Maßnahme die Möglichkeit, sich um die Tochter des Familienvaters zu kümmern.“ Der Geschäftsmann aus Düsseldorf stellt dazu klar: „Meine Frau lag am Boden. Man hatte ihr außerdem mit Handschellen gedroht und Prellungen zugefügt. Der Schwiegermutter habe man, wie auf den Fotos zu sehen, versucht, die Tasche zu entreißen, die sie in ihrem Armen erschreckt festhielt. Die beiden mitreisenden Frauen hätten wohl kaum Gelegenheit gehabt, sich auch noch angesichts der eskalierenden Situation um das kleine Mädchen zu kümmern. Die Dreijährige musste stattdessen mit ansehen, wie man gegen ihre Eltern körperlich vorgegangen sei und schließlich gegen ihre Oma. Die Großmutter war von der Situation gesundheitlich so stark angegriffen worden, dass sie auf einer Wartebank ruhen und sich von Sanitätern wegen Herzproblemen und viel zu hohen Blutrucks behandeln lassen musste. Das zeigen schon die bereits veröffentlichten Bilder. Aber die Situation in Gänze könnte man nur durch die Einsicht in das gesamte Filmmaterial der Sicherheitskamera des Flughafens rekapitulieren.
Unzumutbare Behauptung
Als „unglaublich“ empfindet die Familie übrigens die Aussage in der Anzeige: „Da das Strafverfahren sich ausschließlich gegen den Herrn (Familienvater) richtete, war die Anwesenheit der anderen Personen zu keinem Zeitpunkt notwendig und somit freiwillig.“ Der Familienvater bringt es kopfschüttelnd auf den Punkt: Wir sind als Familie angekommen und als Familie von den Zöllnern abgefangen und verhört worden. Keiner von uns wusste die Situation einzuschätzen, die sich daraus entwickeln sollte. Man ist nicht nur gegen mich, sondern auch gegen meine schwangere Frau und ihre herzkranke Mutter körperlich vorgegangen. Und das war von keiner meiner Mitreisenden und schon gar nicht von meiner kleinen Tochter freiwillig gewesen. Hätten sich die Frauen einfach umdrehen und weitergehen sollen? Oder was ist hier bitte gemeint?“
Es geht ausschließlich um Gerechtigkeit
Auch wehrt sich der Familienvater gegen die Schlusspassage der Anzeige, in der es über den Inhalt der Website heißt: „Da hier wider besseres Wissen unwahre Tatsachen behauptet werden, um die Zollverwaltung in der öffentlichen Wahrnehmung herabzuwürdigen, ist der Tatbestand der Verleumdung ... erfüllt.“ Er setzt dem entgegen: „Wir erwarten, dass man das gesamte Filmmaterial der Sicherheitskamera des Düsseldorfer Flughafens auswertet. Dann wird sich, wie schon auf den wenigen, uns zur Verfügung stehenden Bildern in der Gesamtheit zeigen, wie sich die Situation völlig unerwartet in kürzester Zeit gegen mich und unsere Familie entwickelt hat. Und zwar seitens des Zolls. Die Familie möchte die Website so lange im Netz aufrechterhalten, bis der ganze Vorfall aufgeklärt und alle Beschuldigten zur Rechenschaft gezogen worden sind, erklärt der Familienvater abschließend.
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